Im Verfahren DMA.100220 geht es um Aufruf, Kontext, Aktionen und Ressourcen auf Android. Drittanbieter sollen eigene Aktivierungswörter nutzen, auf ausgewählte App- und Bildschirminhalte zugreifen, Aktionen in Apps und Systemeinstellungen auslösen und On-Device-Modelle verwenden können. Die Kommission beschreibt die Schnittstellen als kostenlos und dokumentiert.
DMA.100209 betrifft Googles Pflicht, anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Anzeigedaten zu Suchergebnissen zu fairen Bedingungen zu teilen. Die Entscheidung nennt auch KI-Chatbots mit Suchfunktion als mögliche Bezugsberechtigte. Die Kommission hatte beide Verfahren im Januar eröffnet; die Entscheidungen konkretisieren bestehende DMA-Pflichten, statt selbst ein Bußgeldverfahren zu sein.
Google widerspricht. Der für globale Angelegenheiten zuständige Kent Walker warnt, fremden Apps würden dadurch sensible Geräteberechtigungen eingeräumt und private Suchanfragen könnten trotz Anonymisierung an unbekannte Unternehmen gelangen. Ob die technischen Schutzvorkehrungen diese Bedenken ausräumen, entscheidet sich erst bei der Umsetzung.