Alle Depeschen

DepescheRecht & Politikneu

EU zwingt Google, Android für fremde KI-Assistenten zu öffnen – und Suchdaten mit Rivalen zu teilen

Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2026 zwei rechtlich bindende Spezifikationsentscheidungen gegen Google erlassen. Fall DMA.100220 (Artikel 6(7) DMA) verpflichtet Alphabet, Android-Funktionen, die bisher eng an Gemini gebunden sind, für konkurrierende KI-Assistenten zu öffnen – von eigenen Aktivierungswörtern über Kontextdaten bis zu Aktionen in Apps und dem Zugriff auf On-Device-Modelle. Fall DMA.100209 (Artikel 6(11)) regelt, wie Google anonymisierte Suchdaten an konkurrierende Suchmaschinen herausgeben muss; ausdrücklich bezugsberechtigt sind auch KI-Chatbots mit Suchfunktion. Die Suchdaten-Teilung greift ab Januar 2027, die Android-Änderungen ab Juli 2027.

Die beiden Verfahren hatte die Kommission am 27. Januar 2026 eröffnet; sie liefen unter einer gesetzlichen Sechs-Monats-Frist, die am 27. Juli 2026 endet. Mit den Entscheidungen vom 16. Juli 2026 werden die zuvor konsultierten Maßnahmen rechtlich bindend. Spezifikationsverfahren sind dabei kein Bußgeldverfahren: Sie legen fest, wie ein Torwächter eine bereits bestehende DMA-Pflicht konkret zu erfüllen hat.

Die Interoperabilitäts-Maßnahmen aus Fall DMA.100220 gliedert die Kommission in vier Bereiche. Erstens Aufruf-Funktionen: Drittanbieter-Assistenten sollen über eigene Aktivierungswörter und über Systemzugriffspunkte wie den Home-Button erreichbar sein. Zweitens Kontext-Funktionen: zentralisierter Zugriff auf App-Daten sowie auf Eingaben wie Audio und Bildschirminhalte, um proaktive Vorschläge zu ermöglichen. Drittens Aktionen in Apps und im Betriebssystem: Integration mit installierten Anwendungen und Steuerung von Systemeinstellungen wie Helligkeit oder „Bitte nicht stören“. Viertens Ressourcen-Zugriff: On-Device-Modelle sollen allen Drittanbietern zur Verfügung stehen. Dazu kommen allgemeine Vorgaben – kostenlose Interoperabilität über dokumentierte Schnittstellen auf allen Android-Geräten. In der Berichterstattung ist von elf konkret zu öffnenden Android-Funktionen die Rede; diese Zahl ist an der Kommissions-Primärquelle nicht nachvollziehbar und wird hier daher nur als Rezeptions-Angabe geführt.

Der zweite Fall betrifft Googles Pflicht aus Artikel 6(11), Anbietern konkurrierender Suchmaschinen anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und View-Daten zu FRAND-Bedingungen zugänglich zu machen. Die Entscheidung stellt klar, dass auch KI-Chatbots mit Suchfunktion zu den Bezugsberechtigten zählen – ein Punkt mit Gewicht, weil er die Datenbasis, auf der Google jahrzehntelang allein saß, für die Betreiber von Antwortmaschinen öffnet. Google muss ab Januar 2027 an berechtigte Anbieter liefern.

Google widerspricht öffentlich. Kent Walker, President of Global Affairs bei Google und Alphabet, argumentiert in einem Blogbeitrag vom 16. Juli 2026, die Entscheidungen gefährdeten Sicherheit und Datenschutz: Die Android-Vorgabe schwäche die Gerätesicherheit, indem sie „external apps sensitive and powerful device permissions without these safeguards“ einräume; bei der Suche seien „Europeans' private searches would be exposed to unfamiliar companies, without adequate anonymisation“ zu befürchten. Google verweist darauf, dass KI-Assistenten schon heute sicher auf Android-Funktionen zugreifen könnten, wenn Gerätehersteller sie prüften.

Zum zeitlichen Ablauf nennt heise weitere Etappen aus dem Umsetzungsplan – unter anderem ein Zertifizierungsprogramm, das Google bis zum 1. Februar 2027 zur Konsultation vorlegen soll, endgültige Bedingungen zum 1. Mai 2027 und eine Umsetzung in Android 18. Diese Detail-Termine stammen aus der Berichterstattung und sind hier nicht an der Primärquelle gegengeprüft; die übergreifenden Fristen – Suchdaten ab Januar 2027, Android-Änderungen ab Juli 2027 – nennen mehrere unabhängige Quellen übereinstimmend.