Francisco Pérez Bes, stellvertretender Leiter der AEPD, beschreibt den Ablauf im Blog der Behörde in vier Schritten: Der Agent startete eine Suche nach Schwachstellen in generischen Dateien, führte eine korrekte Anmeldung durch, suchte danach nach Behördenangaben „auf autonome Weise“ in der Anwendung nach weiteren Schwachstellen und konnte schließlich personenbezogene Daten verändern sowie auf Rechnungen zugreifen.
Die Behörde nennt weder die betroffene Organisation noch das eingesetzte Modell; sie spricht allgemein von einem KI-Agenten auf Basis eines bekannten Sprachmodells. Angaben zum Umfang fehlen ebenfalls: Wie viele Personen betroffen sind, wie lange der Zugriff bestand und wann die Meldung einging, steht nicht im Beitrag. Die AEPD bezeichnet den Fall ausdrücklich als die erste Meldung dieser Art, die bei ihr eingegangen ist – über Fälle in anderen Ländern sagt sie nichts.
Aus dem Vorfall leitet die Behörde vier Auflagen für Verantwortliche ab: Angriffe mit KI ausdrücklich in die Risikoanalyse aufnehmen, die eigenen Reaktionszeiten gegenüber automatisierten Angriffen überprüfen, die Sicherheit digitaler Identitäten und Zugangsdaten verstärken und die menschliche Aufsicht um automatisierte Erkennung und Reaktion ergänzen. Daneben verweist sie auf die bekannten Grundpflichten der Datenschutz-Grundverordnung.