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US-Gericht genehmigt Anthropics 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich mit Buchautoren

Bundesrichterin Araceli Martínez-Olguín (Northern District of California) hat am 20. Juli 2026 den Vergleich im Sammelklage-Verfahren Bartz u. a. gegen Anthropic (Az. 3:24-cv-05417) final genehmigt: Anthropic zahlt 1,5 Milliarden US-Dollar – rund 3.000 Dollar je Werk für schätzungsweise 500.000 Bücher, aufgeteilt unter Autoren und Verlage. Es ist laut Berichterstattung die höchste je in einem Urheberrechtsverfahren zugesprochene Summe.

Die Sammelklage geht auf drei Buchautoren zurück (Andrea Bartz u. a.) und wurde im August 2024 vor dem US-Bundesgericht für den Northern District of California eingereicht (Az. 3:24-cv-05417). Kern des Streits war, wie Anthropic die Bücher für das Training seiner Claude-Modelle beschaffte: Ein Teil wurde legal gekauft, ein erheblicher Teil jedoch aus Schattenbibliotheken wie Library Genesis und dem Pirate Library Mirror heruntergeladen. Ein interner Anthropic-Vermerk aus 2021 wies aus, dass ein großer Anteil des Trainingskorpus aus solchen „internet books“ stammte.

Der pensionierte Richter William Alsup traf 2025 eine geteilte Entscheidung, die dem Vergleich den Weg ebnete: Das Training eines Modells auf urheberrechtlich geschütztem Text sei transformativ und damit Fair Use; die Beschaffung der Werke über Piraterie-Seiten sei aber eine eigenständige, rechtswidrige Handlung. Damit drohte Anthropic im Verletzungs-Szenario der gesetzliche Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar je Werk – ein Risiko, das die Einigung auf 1,5 Milliarden Dollar erklärt. Die endgültige Genehmigung durch Bundesrichterin Araceli Martínez-Olguín am 20. Juli 2026 folgte auf Alsups vorläufige Zustimmung im Vorjahr.

Die Auszahlung liegt bei rund 3.000 US-Dollar je Werk über geschätzt 500.000 Bücher, geteilt zwischen den Rechteinhabern – Autoren wie Verlagen. Für die Branche bleibt die zentrale Frage dennoch offen: Der Vergleich schafft keine bindende Präzedenz. Ob das Training auf geschützten, aber rechtmäßig beschafften Texten generell als Fair Use durchgeht, entscheidet sich weiter in den laufenden Verfahren gegen OpenAI und Microsoft, Google, Meta und Midjourney.