Die Klage stützt sich auf drei Vorwürfe: Verletzung von nach 1972 aufgenommenen Tonträgern, Verletzung von vor 1972 aufgenommenen Werken (geschützt über den Music Modernization Act) sowie Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach dem Digital Millennium Copyright Act. Gefordert werden der gesetzliche Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar je Werk, bis zu 2.500 Dollar je Umgehungs-Akt sowie eine gerichtliche Unterlassung.
Der prozessuale Hintergrund erklärt die zweite Klage: Sony und seine Töchter hatten Udio bereits im Juni 2024 verklagt; in der Discovery-Phase durchsuchte Sony per Audio-Fingerprinting Udios Trainingsdaten und identifizierte hunderttausende eigener Aufnahmen. Der Versuch, über 30.000 davon in das laufende Verfahren nachzuschieben, scheiterte jedoch: Das Gericht ließ das Ursprungsverfahren bei 333 Werken und verwies Sony darauf, seine übrigen Ansprüche separat geltend zu machen. Genau das ist die neue Klage.
Die Musikindustrie war 2024 gemeinsam – Sony, Universal und Warner – gegen Udio wie gegen den Konkurrenten Suno vorgegangen. Universal und Warner sind seither ausgestiegen und haben stattdessen Lizenzverträge mit Udio geschlossen. Sony bleibt als einziges Major an der gerichtlichen Auseinandersetzung dran – und macht die Lizenzdeals der anderen zum Argument: Wenn ein Lizenzmarkt für KI-Trainingsdaten nachweislich existiert, wiegt der Marktschaden durch unlizenziertes Training im Fair-Use-Test schwerer.