Sony macht Ansprüche zu Tonaufnahmen nach 1972, älteren Aufnahmen und technischen Schutzmaßnahmen geltend. Das gesetzliche Schadensersatzrisiko kann bei bis zu 150.000 Dollar je Werk liegen; die konkrete Höhe ist Gegenstand des Verfahrens.
Das frühere Verfahren blieb bei 333 Aufnahmen, weshalb Sony die zusätzlichen Werke separat verfolgt. Universal und Warner haben inzwischen Lizenzverträge mit Udio geschlossen; Sony führt diese Vereinbarungen als Hinweis auf einen bestehenden Lizenzmarkt und damit als Argument gegen Udios Fair-Use-Position an.