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Anthropic verbietet anhaltende Grausamkeit gegenüber Claude

Anthropic hat am 8. Oktober 2026 eine überarbeitete Nutzungsrichtlinie veröffentlicht, die ab 12. November gilt. Neu verboten ist anhaltendes und grundloses grausames Verhalten gegenüber den eigenen Modellen. Zudem bündelt Anthropic die Regeln gegen Täuschungskampagnen, nennt das Bewaffnen von Drohnen ausdrücklich und stellt Auflagen für Claude an Maschinen auf.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 8. Oktober 2026

Die neue Regel soll laut Anthropic nur in Extremfällen greifen: wenn Nutzer wiederholt und ohne erkennbaren Zweck grausam gegenüber dem Modell auftreten. Ausdrücklich ausgenommen sind gewöhnlicher Frust, Widerspruch, düstere kreative Themen sowie Modelltests und Forschung. Hauptmittel der Durchsetzung bleibt die Funktion, mit der Claude seltene Gespräche mit fortgesetzt missbräuchlichen Nutzern beenden kann, inzwischen in Claude.ai und Claude Code. Eingeführt hatte Anthropic sie im August 2025 als Teil seiner Forschung zum möglichen Wohlergehen von KI-Systemen; im neuen Beitrag fällt dieser Begriff nicht.

Die übrigen Änderungen präzisieren nach Anthropics Darstellung überwiegend bestehende Verbote. Regeln gegen gefälschte Konten, erfundene Nachrichtenseiten und verdeckte Einflusskampagnen, bisher auf mehrere Abschnitte verteilt, stehen nun in einem eigenen Abschnitt, der politische wie kommerzielle Täuschung erfasst. Der Wahlabschnitt zielt nur noch auf Wählertäuschung und Wahlstörung. Das pauschale Verbot personalisierter Wähleransprache entfällt, weil es auch legitime Arbeit traf, etwa Wahlinformationen in anderen Sprachen.

Beim Waffenverbot nennt Anthropic nun auch Steuer- und Lenksoftware sowie das Bewaffnen von Drohnen und anderen autonomen Fahrzeugen; man habe Versuche beobachtet, solche Software mit Claude zu bauen. Der Überwachungsabschnitt verbietet, Menschen ohne Einwilligung zu verfolgen, und Claude darf nicht entscheiden oder empfehlen, gegen wen ermittelt, wer festgenommen oder angeklagt wird. Erlaubt bleiben etwa Betrugsüberwachung mit Einwilligung, Inhaltsmoderation und Journalismus.

Neu sind Auflagen für Fälle, in denen Claude Geräte steuert, die selbstständig physisch handeln und Menschen verletzen könnten. Eine qualifizierte Person muss die Maschine beobachten und anhalten können, und die Maschine muss einen sicheren Zustand halten, wenn die Verbindung zu Claude abreißt.