Die Ankündigung Nr. 48 von Handelsministerium (Mofcom) und Wissenschaftsministerium betrifft 40 Technologien aus den Bereichen KI, Biomedizin und Photovoltaik, davon 23 aus der KI. Erfasst werden Großmodelle, Agenten, Rechencluster und Informationsverarbeitung. Bei Großmodellen greift die Beschränkung laut Anhang, wenn ein Modell eine der drei Schwellen erfüllt: eine Rechenleistung ab 10^26 Gleitkomma-Operationen im Training, mindestens 2 Billionen Parameter oder eine Platzierung unter den global führenden Modellen in öffentlichen Ranglisten. Kontrolliert werden dann Gewichte, zentrale Checkpoints, Architektur sowie Trainings- und Inferenz-Optimierungen.
Entscheidend sind die Ausnahmen: Technik, die bereits über Open Source oder wissenschaftliche Veröffentlichungen in den öffentlichen Bereich gelangt ist, fällt ausdrücklich nicht unter die Verwaltung. Für das Quelloffen-Stellen solcher Technik sowie für im Ausland selbst betriebene Rechenzentren gilt ein „automatisches Genehmigungs“-Verfahren mit dem Ziel „sofort melden, sofort ausführen“. Reine Dienstangebote – API-Aufrufe, App- oder Web-Zugang, SaaS – aus einem beschränkten Modell zählen laut Ministerium nicht als Technologie-Export; eine lokale Installation eines beschränkten Modells im Ausland dagegen schon.
Bis zur endgültigen Fassung gilt eine vorläufige Meldepflicht: Wer gelistete Technik exportieren will – etwa durch Eigentumsübertragung oder Lizenzvergabe ins Ausland – muss den Vorgang vorab über das Portal des Handelsministeriums registrieren. Das Ministerium betont, die Maßnahme richte sich nicht gegen ein bestimmtes Land und folge „international üblicher Praxis“. Kommentare sind bis zum 15. November 2026 möglich. Der Entwurf ist noch nicht in Kraft; Umfang und Schwellen können sich im Verfahren ändern.