Die Mitgliederversammlung fasste die beiden Beschlüsse am 23. Juli 2026. Der zweite Antrag erhielt 358 Ja-Stimmen, 144 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen. Codeberg begründet die Regeln mit steigenden Infrastruktur- und Energiekosten sowie der Belastung kleiner Betreiber.
Die am 2. August ergänzte Nutzungsbedingung untersagt Projekte, die überwiegend aus Code generativer KI-Werkzeuge bestehen. Sie verweist dabei auf bestehende Anforderungen an eine klare Urheberrechtslage und an Schutz vor schädlichem Code. Codeberg kündigte zugleich an, weder automatisch nach KI-Code zu suchen noch bestehende Projekte kurzfristig massenhaft zu löschen.
Aktualisiert am 2. August 2026.