Die Ergebnisseite führt für jede der acht inhaltlichen Optionen eine Quorumszahl gegen den Schwellenwert 48,4896896257338 auf; alle acht erreichten ihn. Option 5 („Responsible Use of Generative AI“) kommt auf 281, Option 6 („A cautious approach to generative AI“, Tobias Frost) auf 276, Option 2 („Allow AI-Assisted Contributions with conditions“, Lucas Nussbaum) auf 267, Option 4 („Accept AI contributions for Debian specific work“) auf 259, Option 8 („Avoid the use of LLM: climate destruction is a deal breaker“, Holger Levsen) auf 225, Option 7 („Debian is created by humans“, Gard Spreemann) auf 213, Option 3 auf 176 und Option 1 auf 144.
Zwei Zeilen entscheiden die Sache, und beide stehen wörtlich auf der Ergebnisseite. „Dropping option 1 because of majority. 0.560 (144/257) < 3“ – Antrag A von Matthias Geiger wollte das Verbot dem Gesellschaftsvertrag hinzufügen und brauchte deshalb eine 3:1-Mehrheit, erreichte aber nur ein Verhältnis von 0,560. Und „Dropping option 3 because of majority. 0.765 (176/230) < 1“ – Ian Jacksons Antrag, LLMs „so weit praktikabel“ abzulehnen und Verstöße über den Verhaltenskodex zu ahnden, verfehlte schon die einfache Mehrheit. Übrig blieben sechs Optionen, aus denen Option 5 als Sieger hervorging: „The winners are: Option 5 ‚Responsible Use of Generative AI‘“.
Der siegreiche Antrag stammt von Marc Haber und trägt elf Unterstützer, darunter Bdale Garbee, Christian Kastner, Tobias Frost – und Lucas Nussbaum, der mit Option 2 einen eigenen, strengeren Antrag eingebracht hatte. Der Text verlangt für KI-gestützte Beiträge dieselben Maßstäbe wie für alle anderen: „the same standards of quality, correctness, maintainability, and legal compliance“. Beitragende sollen KI-Ausgaben verstehen, prüfen, testen und gegebenenfalls ändern, bevor sie in Debian landen; „blindly accepting or uploading AI-generated material without appropriate human review“ erklärt die Resolution ausdrücklich für unvereinbar mit Debians Praxis. Zur Offenlegung heißt es nur, man ermutige die Beitragenden dazu, verlange sie aber nicht.
Die Rechtsfragen entscheidet der Text bewusst nicht. Er hält fest, dass der urheberrechtliche Status generierter Inhalte in vielen Rechtsordnungen ungeklärt ist, und erklärt, das Projekt wolle diese Fragen nicht über die Generalresolution auflösen – auch keine Position dazu beziehen, ob KI-Ausgaben schutzfähig oder abgeleitet sind. Die bestehenden Debian-Regeln zu Lizenz, Urheberrecht und Softwarefreiheit gelten unverändert weiter, unabhängig vom benutzten Werkzeug. Zwei konkrete Auflagen enthält die Resolution dann doch: Vertrauliche Projektdaten, noch nicht öffentliche Sicherheitsinformationen, kryptografische Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht an fremde KI-Dienste gelangen; und Aktionen mit breiter Projektwirkung – Sammel-Fehlerberichte, großflächige Codeänderungen, automatisierte Anfragen an viele Pakete – brauchen weiterhin vorherige Absprache und einen Menschen, der für Verlauf und Ergebnis geradesteht.
In den Paarvergleichen setzte sich Option 5 laut heise mit 203 zu 148 Stimmen gegen Option 2 durch, mit 210 zu 130 gegen den „vorsichtigen Ansatz“ und mit 232 zu 115 gegen Option 4; die Abstände decken sich mit den Vorsprüngen, die die Debian-Ergebnisseite ausweist. Zwei Grenzen gehören dazu: Die Zahl der stimmberechtigten Entwickler und damit die Wahlbeteiligung nennt die Ergebnisseite nicht, und die Quorumszahlen sind keine Zustimmungsquoten, sondern die Werte, die Debians Auszählung je Option gegen das Quorum prüft.