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EuroCommerce will KI-Werbung vom Deepfake-Label ausnehmen

EuroCommerce bat EU-Kommissarin Henna Virkkunen in einem Brief, nicht täuschende KI-Werbung von der Deepfake-Kennzeichnung des AI Act auszunehmen. Der Verband nennt etwa künstlich erzeugte Wohnzimmerbilder für Sofas. Die Transparenzpflicht nach Artikel 50 soll ab dem 2. August 2026 gelten; der Vorstoß ist eine Verbandsposition, keine EU-Entscheidung.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 22. Juni 2026

EuroCommerce-Generaldirektorin Christel Delberghe argumentiert, ein Bild für die Präsentation eines Sofas oder die Aufwertung einer Produktvisualisierung sei nicht auf Täuschung angelegt. Solche Werbung solle deshalb nicht unter die Deepfake-Definition fallen.

Der Verband warnt, eine Kennzeichnungspflicht für alle KI-bearbeiteten Werbeinhalte würde einen großen Teil der Handelswerbung erfassen und damit den Informationswert des Labels verwässern. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Amazon, H&M, Inditex und Ikea.

Artikel 50 des AI Act soll die genannten Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 anwenden. EuroCommerce fordert eine Ausnahme; die Kommission hat damit noch keine Entscheidung getroffen. Die Zahlen und die Position stammen aus Verbands- und Berichtsquellen.