EuroCommerce-Generaldirektorin Christel Delberghe argumentiert in einem Brief an EU-Kommissarin Henna Virkkunen, KI-generierte Werbung, die nicht zur Täuschung bestimmt sei, solle nicht unter die „Deepfake“-Definition des AI Act fallen – als Beispiele nennt sie das Erzeugen eines Wohnzimmerbilds zur Präsentation eines Sofas oder das Aufwerten von Produktvisuals.
Eine Anwendung der Kennzeichnungspflicht auf KI-bearbeitete oder -erzeugte Werbung zwinge den Handel, „einen sehr großen Anteil KI-gestützter Inhalte“ zu labeln, was den Aussagewert der Offenlegung für Verbraucher verwässere. Die Transparenzpflichten des AI Act (Artikel 50) gelten ab dem 2. August 2026; zu den EuroCommerce-Mitgliedern zählen Amazon, H&M, Inditex und Ikea.
Der Vorstoß ist eine Verbands-Position, keine Entscheidung der Kommission. Er verdeutlicht, wie stark KI-Bilder schon im Marketing verankert sind – Händler wie Zalando geben an, einen Großteil ihrer Werbeinhalte KI-gestützt zu erstellen.