EuroCommerce-Generaldirektorin Christel Delberghe argumentiert, ein Bild für die Präsentation eines Sofas oder die Aufwertung einer Produktvisualisierung sei nicht auf Täuschung angelegt. Solche Werbung solle deshalb nicht unter die Deepfake-Definition fallen.
Der Verband warnt, eine Kennzeichnungspflicht für alle KI-bearbeiteten Werbeinhalte würde einen großen Teil der Handelswerbung erfassen und damit den Informationswert des Labels verwässern. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem Amazon, H&M, Inditex und Ikea.
Artikel 50 des AI Act soll die genannten Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 anwenden. EuroCommerce fordert eine Ausnahme; die Kommission hat damit noch keine Entscheidung getroffen. Die Zahlen und die Position stammen aus Verbands- und Berichtsquellen.