Der Ursprung liegt in einer Konferenz: „Mechanization and Mathematical Research“ am Lorentz Center der Universität Leiden im September 2025, laut Erklärung mit rund 60 Teilnehmenden aus zehn Ländern. Aus ihr ging eine Arbeitsgruppe unter Jim Portegies hervor, die den Text verfasste; heise nennt Beteiligte aus Großbritannien, den Niederlanden, Polen, den USA und der Schweiz. Die Erklärung selbst ist auf den 2. Juni 2026 datiert, der öffentliche Auftritt erfolgte auf dem ICM in Philadelphia.
Der Text ist dreifach adressiert. Für einzelne Mathematiker stehen laut der Erklärung zehn Punkte, darunter: eingesetzte Werkzeuge offenlegen, Nachprüfbarkeit unterstützen, den Prinzipien offener Wissenschaft folgen, die Verantwortung für die Korrektheit der eigenen Arbeit tragen, menschliche Autorschaft vor KI-Beiträgen sichtbar halten, korrekt zitieren und ethische Folgen abwägen. Acht Punkte richten sich an mathematische Organisationen und nicht-kommerzielle Forschungsförderer – Kompetenzen aufbauen, Standards für Peer Review setzen, Autorenrechte schützen, Werte in Budgets abbilden. Vier Punkte gehen an die Politik. Eine weitere Passage adressiert die kommerzielle KI-Industrie, ohne als numerierte Empfehlungsliste geführt zu werden. (Die deutschsprachige Rezeption bei heise zählt für die Mathematiker elf Gebote; wir folgen der Zählung der Primärquelle.)
Die Begründung steht im Abschnitt „Potential threats“ und ist bemerkenswert nüchtern formuliert: „Current automated techniques can produce plausible but unreliable (or even incorrect) arguments which are difficult to distinguish from correct mathematical proofs.“ Das trifft den Kern des Prüfproblems: Ein falscher Beweis, der wie ein richtiger aussieht, kostet Gutachter mehr Zeit als gar kein Beweis – und untergräbt das Verfahren, auf dem die Verlässlichkeit des Fachs beruht.
Einordnung und offene Punkte: Eine Erklärung ist kein Regelwerk mit Durchsetzung. Weder Zeitschriften noch Förderorganisationen sind an sie gebunden; ob aus den Empfehlungen etwa verbindliche Offenlegungspflichten in Peer-Review-Verfahren werden, ist offen. Die 3.273 Unterschriften sind eine Selbstauskunft der Website und wachsen weiter – eine Gesamtzahl der Fachgemeinschaft, gegen die man sie ins Verhältnis setzen könnte, nennt die Erklärung nicht.