Die Klausel erlaubt Meta, mit Scrapern, Bots und Crawlern auf Domains und Seiten zuzugreifen, die mit den Produkten eines Geschäftskunden verknüpft sind, dafür Test-Zugangsdaten anzulegen und regelmäßig Aktualisierungen abzurufen. Die Inhalte darf Meta nutzen, um seine Produkte bereitzustellen, zu entwickeln, zu erforschen und zu „trainieren“. Künstliche Intelligenz nennt die Klausel nicht ausdrücklich. Wer nicht einverstanden ist, dem bleibt laut den Bedingungen, die geschäftliche Nutzung von Metas Diensten einzustellen.
Meta spricht von einer Bündelung: Regeln zum Crawling hätten bisher verstreut in mehreren Bedingungen gestanden, etwa in denen zu KI-generierten Anzeigen. Ars Technica hat die Fassungen verglichen: Bisher erwähnten Metas Bedingungen das Crawling nur in den Regeln für KI-generierte Anzeigen und begrenzten es auf Anzeigeninhalte. Test-Zugangsdaten tauchen sonst nur in den gleichzeitig überarbeiteten Bedingungen für Self-Service-Anzeigen auf. Fachleute fürchten, dass solche Zugänge auch Bezahlschranken umgehen könnten.
Metas Sprecher Daniel Roberts erklärte laut The Verge, am Einsatz der Crawler ändere sich nichts; Seitenbetreiber könnten ihre Wünsche weiter per robots.txt angeben. Kommunikationschef Andy Stone schrieb auf X, es gehe um Produktdaten von Händlerseiten für Werbung und Empfehlungen, nicht um Nachrichtenseiten. Der Cornell-Jurist James Grimmelmann sieht in der Klausel dagegen die Erlaubnis, beliebige Inhalte von Verlagsseiten zu trainieren und womöglich in Konkurrenz zu den Verlagen einzusetzen.
Bislang lizenziert Meta Nachrichteninhalte für seine KI einzeln, unter anderem von CNN, Fox News und USA Today. Der Medienanwalt Matt Topic sagte dem Nieman Lab, die Klausel verschaffe Meta Zugang zu Material, das auf einem Lizenzmarkt viele Millionen Dollar kosten würde. Das Nieman Lab hatte am 15. Oktober über die Änderung berichtet.