Die Kläger reichten am 13. Juli 2026 beim Bundesbezirksgericht für den Northern District of California in Oakland Klage ein. Sie wollen unter anderem erreichen, dass ihre zum 22. Juli wirksamen Kündigungen bis zu individuellen Schiedsverfahren ausgesetzt werden. Meta hatte den Abbau von rund zehn Prozent der Belegschaft im Mai angekündigt.
Laut Klage flossen mehrere interne Quellen in die Bewertung ein: KI-Token-Verbrauch, Aktivitäts- und Tastaturdaten, selbst trainierte „Second Brain“-Agenten, Metamate und algorithmische Leistungsrankings. Die Kläger argumentieren, geschützte Abwesenheiten hätten beim Token-Maßstab automatisch einen Nachteil erzeugt.
Die 26 Kläger berufen sich unter anderem auf den Americans with Disabilities Act, den Family and Medical Leave Act und den Pregnancy Discrimination Act. Meta erklärt dagegen, Personal- und Organisationsentscheidungen würden von Menschen getroffen. Ob KI-Ranglisten die Kündigungsliste tatsächlich beeinflussten, muss das Verfahren klären.