Alle Depeschen

DepescheRecht & Politikneu

Klage gegen Meta: Wer im Krankenstand keine KI-Tokens verbrauchte, landete auf der Kündigungsliste – sagen 26 Beschäftigte

26 Meta-Beschäftigte haben am 13. Juli 2026 vor dem US-Bundesbezirksgericht für den Northern District of California in Oakland Klage eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, die im Mai 2026 angekündigte Entlassung von rund 8.000 Menschen – etwa zehn Prozent der Belegschaft – maßgeblich mit internen KI-Systemen vorbereitet zu haben. Als Kriterium habe unter anderem der gemessene KI-Token-Verbrauch gedient; wer in geschützter Eltern- oder Krankheitszeit war, verbrauchte keine Tokens und wurde schlechter bewertet. Meta bestreitet das.

Die 26 anonym auftretenden Kläger – aktuelle und ehemalige Beschäftigte – haben ihre Klage am 13. Juli 2026 beim US-Bundesbezirksgericht für den Northern District of California in Oakland eingereicht. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung, die ihre zum 22. Juli 2026 wirksam werdenden Kündigungen bis zum Abschluss individueller, vertraulicher Schiedsverfahren aussetzen soll. Meta hatte die Massenentlassung im Mai 2026 angekündigt; betroffen sind rund 8.000 Beschäftigte, etwa zehn Prozent der Belegschaft.

Der Kern des Vorwurfs ist eine Metrik. Laut Klage rankte Meta die Belegschaft mit mehreren internen KI-Systemen und Datenquellen: dem KI-Token-Verbrauch, Tastatur- und Aktivitäts-Monitoring, von Beschäftigten selbst trainierten „Second Brain“-Agenten, dem internen Chatbot Metamate sowie algorithmisch gestützten Leistungs-Rankings. heise fasst die Folge zusammen: „Im Krankenstand haben sie keine KI-Tokens verbraucht. Das habe zu schlechter KI-Bewertung und dem Verlust des Arbeitsplatzes geführt.“

Alle 26 Kläger hatten den Angaben zufolge in den zwei Jahren vor der Entlassung gesetzlich geschützte Freistellungen genommen, beantragt oder bewilligt bekommen oder eine behinderungsbedingte Anpassung verlangt – darunter acht Frauen in Mutterschutz bzw. Schwangerschaftsfreistellung, vier Männer in Elternzeit und eine Frau in Familien- bzw. Trauerfreistellung. Die Klage stützt sich unter anderem auf den Americans with Disabilities Act, den Family and Medical Leave Act, den Pregnancy Discrimination Act, den Pregnant Workers Fairness Act sowie Title VII des Civil Rights Act.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher erklärte, die Behauptungen entbehrten der Grundlage: „Workforce management and organizational decisions were and are made by people, not AI.“ Damit steht Aussage gegen Aussage – ob und wie stark die KI-gestützten Ranglisten die Kündigungsliste tatsächlich bestimmt haben, ist bislang gerichtlich ungeklärt. Hinweis zur Aktenlage: Die vorliegenden Berichte nennen unterschiedliche Aktenzeichen-Präfixe für denselben Vorgang (3:26-cv-07122 bzw. 4:26-cv-07122); das Gerichtsdokument selbst war für diese Depesche nicht einsehbar, das Aktenzeichen wird daher hier nicht als gesichert geführt.