Das Bezirksgericht in Minnesota hatte xAIs Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zuvor abgelehnt, zuletzt am 9. September. Nach der Darstellung Minnesotas begründete Richter Donovan W. Frank das damit, dass xAI zu lange gewartet und keinen ausreichend drohenden, nicht wiedergutzumachenden Schaden gezeigt habe. xAI legte am 4. September Berufung ein und stellte am 11. September den Eilantrag beim Berufungsgericht. Im Verfahren tritt das Unternehmen inzwischen als SpaceXAI LLC auf; nach eigenen Angaben trägt es diesen Namen seit dem 6. August.
xAI hält das Gesetz für eine inhaltsbezogene und zu weit gefasste Beschränkung geschützter Meinungsäußerung. Ob das Gericht dem folgt, lässt der einzeilige Beschluss offen; Berichte, wonach es das Gesetz für verfassungswidrig halte, gehen über den Text hinaus. Laut Reuters ist das Büro von Generalstaatsanwalt Keith Ellison enttäuscht und will das Gesetz verteidigen. xAIs Berufungsbegründung ist am 29. Oktober fällig.