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Minnesotas Nudification-Verbot ist seit dem 1. August in Kraft – xAIs Eilantrag dagegen abgelehnt

Minnesotas Gesetz HF 1606 verbietet seit dem 1. August 2026 den Betreibern von Websites, Apps und Software, ihre Nutzer Bilder „nudifizieren“ zu lassen, es für sie zu tun oder dafür zu werben – mit einer Zivilstrafe von bis zu 500.000 US-Dollar je Verstoß. xAI klagte am 27. Juli 2026 vor dem Bundesbezirksgericht in Minnesota dagegen und beantragte zwei Tage später eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren. US-Bezirksrichter Donovan W. Frank lehnte den Eilantrag am 31. Juli ab – ausdrücklich wegen der späten Antragstellung, nicht in der Sache: xAI habe „fast drei Monate nach der Unterzeichnung des Gesetzes und nur drei Tage vor seinem Inkrafttreten“ beantragt, „eine solche Verzögerung legt nahe, dass der Schaden nicht unmittelbar bevorsteht“. Über den Antrag selbst verhandelt das Gericht am 19. August 2026.

Das Gesetz: HF 1606 („Nudification technology access prohibited“, 94. Legislaturperiode, Kapitel 72) passierte das Repräsentantenhaus Minnesotas am 23. April 2026 mit 132 zu 1 Stimmen und den Senat am 29. April mit 65 zu 0; unterzeichnet wurde es am 7. Mai 2026, in Kraft trat es am 1. August 2026. Untersagt ist Eigentümern oder Betreibern einer Website, Anwendung, Software oder eines vergleichbaren Dienstes dreierlei: Nutzern das Nudifizieren von Bildern und Videos zu ermöglichen, es in deren Auftrag selbst zu tun und einen solchen Dienst zu bewerben. „Nudification“ meint dabei die Veränderung eines Bildes oder Videos so, dass es intime Körperteile einer identifizierbaren Person derart realistisch zeigt, dass ein verständiger Betrachter sie für deren eigene halten würde. Ausgenommen sind Dienste, deren Bedienung die „substanzielle Anwendung individueller technischer oder künstlerischer Fertigkeit und Urteilskraft durch einen menschlichen Urheber“ verlangt – die Ausnahme zielt also auf klassische Bildbearbeitung, nicht auf einen Prompt. Durchgesetzt wird das Verbot vom Attorney General mit einer Zivilstrafe von bis zu 500.000 US-Dollar je Verstoß; abgebildete Personen können daneben selbst klagen, auf bis zum Dreifachen des tatsächlichen Schadens, Strafschadensersatz, Unterlassung und Anwaltskosten.

Die Entscheidung: xAI reichte die Klage am 27. Juli 2026 gegen Attorney General Keith Ellison ein (X.AI LLC v. Ellison, Civil No. 26-3425 (DWF/DTS), U.S. District Court for the District of Minnesota) und stellte am 29. Juli einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung. Im Beschluss vom 31. Juli (Doc. No. 21) lehnt Richter Donovan W. Frank die kurzfristige Untersagung („temporary restraining order“) ab und begründet das ausschließlich mit dem Zeitpunkt: xAI habe den Antrag „nearly three months after the law was signed, and only three days before the law is set to take effect“ gestellt, und „such a delay in bringing the action and the motion suggests that harm is not immediate“. Als Beleg verweist er auf Kohls v. Ellison, wo eine Klage schon am Tag des Erlasses hätte erhoben werden können. Zur Verfassungsfrage sagt der Beschluss nichts.

Wie es weitergeht: Das Gericht behandelt den Eilantrag stattdessen als Antrag auf eine einstweilige Verfügung im regulären Verfahren – allerdings im beschleunigten Zeitplan, weil sich die Parteien auf Aufforderung des Gerichts nicht auf eine Erhaltung des Status quo einigen konnten. Ellison muss bis zum 12. August 2026 erwidern, xAI bis zum 17. August replizieren; die Anhörung findet am 19. August 2026 um 9:30 Uhr im Edward J. Devitt Courtroom des Bundesgerichtsgebäudes in St. Paul statt. Bis dahin gilt das Gesetz.

xAIs Argumente: Die Klageschrift greift HF 1606 als „overbroad, content-based ban“ auf geschützte Rede an. Kern des Vorwurfs ist das Fehlen eines Verschuldenserfordernisses – das Gesetz enthalte „no scienter requirement of any kind“ und schaffe damit eine Gefährdungshaftung, bei der die Haftung des Unternehmens allein am Verhalten des Nutzers hänge. Einen Sicherheitshafen gebe es nicht, auch nicht für einen Dienst, dessen Nutzungsbedingungen Nudifizierung verbieten oder dessen Filter „state-of-the-art“ seien und „nahezu perfekt“ funktionierten. Die Folge zieht xAI selbst: Konfrontiert mit „$500,000-per-image strict liability and no safe harbor“ habe man „no practical choice but to restrict Grok Imagine’s image-editing features“. Zu den eigenen Schutzmaßnahmen führt die Klageschrift an, xAI habe allein 2026 über 50.000 Konten gesperrt und über 70.000 Meldungen an das National Center for Missing & Exploited Children abgesetzt – Angaben der Klägerin, die von außen nicht prüfbar sind.

Zur Beleglage: Der Beschluss und die Klageschrift liegen als Gerichtsdokumente im öffentlichen RECAP-Archiv vor und wurden von uns im Wortlaut ausgewertet; Gesetzestext, Abstimmungsergebnisse und Fristen stammen von der Gesetzgebungsdatenbank Minnesotas. Die Mitteilung des Attorney General war für unseren Abruf nicht erreichbar (Verbindung abgewiesen); die Reaktion Ellisons – „I’m proud to be in court defending the dignity of Minnesotans“ – ist deshalb nur über die Rezeption belegt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen: Eine abgelehnte Eilentscheidung sagt über die Erfolgsaussichten in der Sache nichts aus.