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Minnesotas Nudification-Verbot gilt, xAI scheitert zunächst im Eilverfahren

Minnesotas Gesetz HF 1606 verbietet seit dem 1. August 2026, Bild- und Videodienste zum realistischen Entkleiden identifizierbarer Personen anzubieten, auszuführen oder zu bewerben. Auf einen Eilantrag von xAI verhängte das Bundesgericht am 31. Juli keine vorläufige Sperre – wegen der späten Antragstellung, nicht wegen der Verfassungsfrage.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 2. August 2026

Betreiber können mit bis zu 500.000 Dollar Zivilstrafe je Verstoß belegt werden; abgebildete Personen haben zusätzliche Ansprüche. Ausgenommen sind Bearbeitungen, die substanzielle individuelle technische oder künstlerische Arbeit eines Menschen erfordern. Ein bloßer Prompt fällt nach dem Gesetz nicht unter diese Ausnahme.

xAI hatte am 27. Juli Klage eingereicht und zwei Tage später eine einstweilige Verfügung beantragt. Richter Donovan W. Frank verwies darauf, dass der Antrag fast drei Monate nach der Unterzeichnung und nur drei Tage vor dem Inkrafttreten kam. Über die reguläre einstweilige Verfügung sollte am 19. August verhandelt werden; die Entscheidung sagt nichts über die Erfolgsaussichten in der Sache.