Kern ist Abschnitt 2.2.2 der SAP-Richtlinie in der Fassung v.4.2026a. Außerhalb von SAP gebilligter Architekturen und Datendienste verbietet sie, die Schnittstellen mit teilautonomen, autonomen oder generativen KI-Systemen zu verbinden, die Folgen von API-Aufrufen planen, auswählen oder ausführen. Im selben Absatz untersagt SAP das systematische Abgreifen und großflächige Kopieren von Daten. Laut ECCO veröffentlichte SAP die Änderung Ende April 2026 als Klarstellung.
SAP begründet die Regeln mit Stabilität und Sicherheit der Plattform. Vorstandschef Christian Klein sagte laut dem Fachdienst ISMG in der Telefonkonferenz zum ersten Quartal, für den bloßen Zugriff auf Kundendaten wolle SAP kein Geld verlangen, das Fachwissen in seiner Unternehmenssoftware aber schützen. Die Richtlinie hält fest, dass gesetzliche Pflichten etwa zur Datenübertragbarkeit unberührt bleiben; ECCO vermisst dafür eine Begründung.
Nach Darstellung des Berichts behält sich SAP vor, welche Agenten zugelassen werden; derzeit gehörten SAPs Assistent Joule und Nvidias NemoClaw dazu. Parallel stelle SAP die Abrechnung von KI-Funktionen auf „Agentenaktionen“ um, eine bislang nicht genau definierte Einheit. Kunden berichteten, SAPs eigene KI-Einheiten seien nach dem Ausschluss fremder Werkzeuge um rund 15 Prozent teurer geworden – der Bericht nennt das selbst anekdotisch.
ECCO stuft SAP auf Gelb, Broadcom wegen der VMware-Lizenzen weiter auf Rot. Die Kommission soll ihre laufende Untersuchung zu SAPs Wartungsverträgen auf die API-Regeln ausweiten und die Vereinbarkeit mit der EU-Datenverordnung (Data Act) prüfen. ECCO ging aus einem Vergleich zwischen CISPE und Microsoft hervor; der Verband vertritt Cloud-Anbieter, die mit SAPs eigenem Cloud-Angebot konkurrieren.