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EU ordnet Meta Zugang für fremde KI-Assistenten auf WhatsApp an

Die EU-Kommission hat Meta im Kartellverfahren AT.41034 vorläufig verpflichtet, allgemeinen KI-Assistenten Dritter den Zugang zur WhatsApp-Business-API wieder zu ermöglichen. Der Zugang soll binnen fünf Arbeitstagen zu den früheren, kostenlosen Bedingungen gelten. Die Maßnahme bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in Kraft.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 26. Juli 2026

Nach Darstellung der Kommission hatte Meta Drittanbieter allgemeiner KI-Assistenten seit dem 15. Oktober 2025 aus der WhatsApp-Business-API ausgeschlossen. Die Kommission eröffnete daraufhin ein Verfahren und beschloss am 9. Juni 2026 vorläufige Maßnahmen, die sie am 10. Juni mitteilte.

Meta muss den Zugang zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025 wiederherstellen. Bei Verstößen drohen laut Kommission Geldbußen bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes und tägliche Zwangsgelder bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Die einstweilige Maßnahme entscheidet nicht, ob Meta tatsächlich gegen Artikel 102 AEUV verstoßen hat. Ob und wie Meta den Zugang technisch wiederhergestellt hat, wurde nicht geprüft. Eine Rezeption datiert die frühere Sperre abweichend; für die Frist gilt die Angabe der Kommission.