Der Verfahrensgang nach Darstellung der Kommission: Am 15. Oktober 2025 führte Meta eine Richtlinie ein, die Drittanbieter allgemeiner KI-Assistenten von der Programmierschnittstelle von WhatsApp for Business ausschloss. Im Dezember 2025 eröffnete die Kommission das Kartellverfahren, im Februar 2026 übermittelte sie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, im April 2026 eine ergänzende Mitteilung. Am 9. Juni 2026 folgte der Beschluss über einstweilige Maßnahmen, den die Kommission am 10. Juni bekanntgab: „In dem gestrigen Beschluss wird festgestellt, dass einstweilige Maßnahmen angezeigt sind.“
Die Anordnung selbst ist knapp gefasst: „Meta muss den Zugang von allgemeinen KI-Assistenten Dritter zur Programmierschnittstelle von WhatsApp for Business zu denselben Bedingungen wie vor dem 15. Oktober 2025 wiederherstellen“ – ausdrücklich kostenlos. Die Frist dafür beträgt fünf Arbeitstage, die Maßnahmen gelten bis zur abschließenden Entscheidung der Kommission im Kartellverfahren. Als Druckmittel nennt die Mitteilung Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Vorjahres sowie tägliche Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.
Offen bleibt einiges, und wir kennzeichnen es als offen. Einstweilige Maßnahmen entscheiden die Sache nicht: Ob Meta gegen Artikel 102 AEUV verstoßen hat, stellt erst die abschließende Entscheidung fest. Die Mitteilung der Kommission nennt keinen Beschwerdeführer namentlich. Ob und wie Meta den Zugang tatsächlich wiederhergestellt hat, haben wir nicht geprüft. Die deutschsprachige Aufnahme vom 26. Juli 2026 nennt ChatGPT, Microsoft Copilot und Perplexity als betroffene Dienste und berichtet, Meta sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und habe angekündigt, dagegen vorzugehen; sie datiert die Sperre allerdings auf den 15. Januar 2026, während die Kommission auf die Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025 abstellt. Wir folgen in beiden Punkten der Primärquelle.