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US-Justizministerium verteidigt xAIs ungenehmigte Gasturbinen als „nationale Sicherheit“

Das US-Justizministerium hat am 15. Juni 2026 beantragt, einer Clean-Air-Act-Klage gegen xAIs ungenehmigte Gasturbinen beizutreten und sie abweisen zu lassen. Begründung: Die Klage gefährde „nationale, wirtschaftliche und Energie-Sicherheit“, weil Grok militärische Operationen stütze. Die Turbinen versorgen das Colossus-2-Rechenzentrum bei Memphis.

Die NAACP und die NAACP Mississippi State Conference klagen seit April 2026 gegen xAI und die Tochter MZX Tech (NAACP v. xAI Corp., No. 3:26-cv-00074, U.S. District Court for the Northern District of Mississippi), vertreten durch das Southern Environmental Law Center und Earthjustice. Vorwurf: Betrieb ungenehmigter Methan-Gasturbinen ohne Luftreinhalte-Genehmigung – bei Klageeinreichung 27, laut später aufgetauchten Unterlagen inzwischen 57 Turbinen. Sie stehen in Southaven, Mississippi, und speisen das Colossus-2-Rechenzentrum im Süden von Memphis, Tennessee, das Grok antreibt.

Am 15. Juni 2026 beantragte das Justizministerium (Environment and Natural Resources Division), dem Verfahren beizutreten und die Klage abweisen zu lassen. Im Wortlaut bedrohe die Klage „American national, economic, and energy security“, indem sie die Stromversorgung für KI-Innovation abschneiden wolle, die „die militärischen Operationen des Department of War“ stütze (so die – ungewöhnliche, aber vom DOJ verwendete – Bezeichnung des Verteidigungsministeriums).

Eine Erklärung von Cameron Stanley, Chief Digital and Artificial Intelligence Officer des Verteidigungsministeriums, beziffert die militärische Abhängigkeit: Grok sei eines von vier Modellen für „national security applications“ und eines von dreien für „mission-critical operations“ über geheime und streng geheime Netze – im Einsatz unter anderem bei den jüngsten Schlägen gegen den Iran.

Einordnung: Der Schritt reiht sich in eine breitere Auseinandersetzung um den Energiehunger von KI-Rechenzentren ein. Strittig ist nicht die Existenz der Turbinen, sondern ob ein Sicherheitsargument der Exekutive geltendes Umweltrecht aushebeln kann. Die genaue Form des Antrags wird in der Berichterstattung uneinheitlich beschrieben (Beitritts- und Abweisungsantrag); das eigentliche Gerichtsdokument ist über das Aktenzeichen abrufbar.