Was übereinstimmend berichtet wird: der Kaufpreis von 10 Millionen US-Dollar, der Umfang von rund 100 Millionen E-Mails und 500 Millionen Teams-Konversationen, das unterlegene Gebot von Mercor über 7,5 Millionen Dollar sowie die Zusage, personenidentifizierbare Daten vor der Übergabe durch einen Dritten entfernen zu lassen. heise stützt sich dabei auf eine Mitteilung des Insolvenzgerichts in New York und eine Stellungnahme Googles gegenüber Bloomberg Law und hält fest: „Das Gericht muss den Verkauf noch genehmigen.“
9to5Google zählt den Bestand ausführlicher auf und nennt neben den Mails und Chats Daten zu Umsatz, Flugzeugbetrieb, Mitarbeiterproduktivität, Audits und Betrugsfällen, zu Marketingkampagnen, Personalwesen, Strategie und Projektmanagement, außerdem Preise von über sieben Milliarden Konkurrenzflügen, rund 7,5 Milliarden Passagier-Transaktionsdatensätze aus fast zwei Jahrzehnten und mehr als 30 Millionen Zeilen Quellcode. Googles eigene Begründung dort im Wortlaut: „We acquired part of an enterprise dataset from Spirit Airlines, which can be helpful in improving our products and AI models.“
⚠️ Ein Punkt divergiert zwischen den Quellen, und er ist der heikelste. 9to5Google beschreibt personenbezogene Informationen – Passagierprofile und Daten des Vielfliegerprogramms – als vom Kauf ausgenommen. heise dagegen führt „bestimmte Passagierdaten“ als Teil der Sammlung auf und sagt zum Loyalitätsprogramm nichts. Beides kann nebeneinander zutreffen, wenn aggregierte Transaktionsdaten enthalten, individuelle Profile aber ausgenommen sind – belegt ist diese Auflösung nicht. Wir führen die Divergenz offen und behaupten nicht, was genau erfasst ist. Die Gerichtsakte selbst haben wir nicht eingesehen; Bloomberg Law, das die Google-Stellungnahme führt, ist für unseren Abruf nicht erreichbar.
Zum Hintergrund: Spirit Airlines hatte im August 2025 zum zweiten Mal binnen eines Jahres Insolvenz angemeldet und Anfang Mai 2026 den Betrieb eingestellt. Der Verkauf ist damit Teil der Verwertung – die Daten sind für die Gläubiger schlicht ein Vermögensgegenstand. Dass zwei Bieter darum konkurrierten und der Zuschlag ein Drittel über dem unterlegenen Gebot lag, ist der eigentliche Marktbefund dieser Meldung: Interne Unternehmensdaten haben einen ausgeschriebenen Preis bekommen.
Offen bleiben drei Fragen, die keine der von uns geöffneten Quellen beantwortet: wann das Gericht entscheidet, welcher Dritte die Anonymisierung übernimmt und nach welchem Maßstab sie geprüft wird, und ob Betroffene – ehemalige Beschäftigte wie Fluggäste – überhaupt unterrichtet werden.