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Hollywoods erster KI-Pakt: Die MPA und ByteDance einigen sich – auf eine Absichtserklärung, deren Text nicht veröffentlicht wird

Die Motion Picture Association (MPA) und ByteDance haben am 17. August 2026 eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) bekannt gegeben, die den Umgang der generativen ByteDance-Systeme mit Film- und Fernsehstoffen regeln soll. Erfasst sind nach Angaben der Rezeption die Videomodelle Seedance und die Bildmodelle Seedream sowie TikTok, das TikTok-USDS-Gemeinschaftsunternehmen, CapCut und Dreamina. Vorausgegangen war eine Unterlassungsaufforderung der MPA vom Februar 2026 zu Seedream 5.0 Lite und Seedance 2.0. Der Text der Erklärung wurde nicht veröffentlicht; sie ist kein bindender Vertrag, und über Zahlungen oder Lizenzgebühren ist nichts bekannt.

Der Anlass liegt im Februar 2026: Die MPA hatte ByteDance nach der Rezeption wegen Seedream 5.0 Lite und Seedance 2.0 eine Unterlassungsaufforderung geschickt. Zu einer Klage kam es nicht; sechs Monate später steht die gemeinsame Erklärung. Die MPA vertritt nach der Aufstellung von heise sieben Studios: Netflix, Paramount Pictures, Prime Video & Amazon MGM Studios, Sony Pictures, Universal Studios, The Walt Disney Studios und Warner Bros. Discovery.

Der Geltungsbereich reicht nach der Darstellung von VideoAge International über die Modelle hinaus und erfasst neben Seedance und Seedream auch TikTok, das TikTok-USDS-Gemeinschaftsunternehmen, CapCut und Dreamina – also die Werkzeuge, in denen die Ausgaben landen, nicht nur die Modelle, die sie erzeugen.

Die beiden veröffentlichten Zitate umreißen die Positionen. MPA-Chef Charles Rivkin: „Today’s agreement illustrates our belief that copyright is a cornerstone of the film and television industry“. Für ByteDance John Rogovin: „ByteDance respects the intellectual property rights that underpin creative industries“.

⚠️ Was offen bleibt, und zwar in allen von uns geöffneten Quellen: die konkreten Schutzmechanismen. Berichtet wird allgemein von „guardrails“; welche technischen Verfahren – Wasserzeichen, Gesichtssperren, Melde- und Abhilfewege, Opt-out für Rechteinhaber – tatsächlich zugesagt sind, geht aus den zugänglichen Darstellungen nicht hervor. Ebenso wenig, ob Geld fließt, wie lange die Erklärung gilt und was bei Verstößen folgt. Die Pressemitteilungsseite der MPA hat bei unserem Abruf keine entsprechende Mitteilung ausgeliefert; die englischsprachigen Fachmedien mit der ausführlichsten Wiedergabe (Variety, Hollywood Reporter, NBC News, Boxoffice Pro) sind für unseren Abruf gesperrt oder kostenpflichtig. Wir stützen uns deshalb auf heise und VideoAge International und übernehmen ausdrücklich keine Angabe, die wir nicht selbst gelesen haben.

Zur Einordnung der Modelle: Seedance 2.5 ist bei uns seit dem 23. Juni 2026 erfasst – ein Videomodell, das 30-Sekunden-Clips am Stück erzeugt. heise nennt Seedream 5.0 Pro und Seedance 2.5 als die auf die abgemahnten Fassungen folgenden Versionen.