Die beanstandete Übersicht hatte die Namen der Verlage mit dubiosen Geschäftspraktiken und Betrugsmaschen verbunden, obwohl die verlinkten Quellen diese Aussagen nicht enthielten. Das Gericht entschied am 28. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 26 O 869/26.
Nach der Begründung erstellt Google einen neuen zusammenhängenden Text und kontrolliert damit die konkrete Aussage. Das Suchmaschinen-Haftungsprivileg greife in diesem Fall nicht; Google müsse die Aussagen unterlassen.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Das Gericht drohte bei Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an. Die Entscheidung steht im Kontrast zu einem Berliner Markenrechtsverfahren, betrifft aber ein anderes Rechtsgebiet.