Die ZAK stützt sich auf ein Rechtsgutachten. Nach ihrer Bewertung sind algorithmisch erzeugte Antworten keine neutral weitergeleiteten Inhalte Dritter; deshalb greift das Haftungsprivileg für Vermittler hier regelmäßig nicht.
Bei Googles AI Overviews beanstandet die Aufsicht die prominente Darstellung von KI-Texten zulasten klassischer journalistischer Links. Perplexity ordnet sie als Medienintermediär ein, weil der Dienst Quellen auswählt und ihre Sichtbarkeit bestimmt. Die Bescheide sind anfechtbar und kein Gerichtsurteil.