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ZAK ordnet KI-Antworten Google und Perplexity zu

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten stellte am 14. Juli 2026 erstmals fest, dass der Medienstaatsvertrag auf KI-Suche und Chatbots anwendbar ist. Sie erließ verbindliche Bescheide gegen Google und Perplexity: KI-Antworten gelten regelmäßig als eigene Inhalte des Anbieters, der dafür Verantwortung trägt.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 13. Oktober 2026

Die ZAK stützt sich auf ein Rechtsgutachten. Nach ihrer Bewertung sind algorithmisch erzeugte Antworten keine neutral weitergeleiteten Inhalte Dritter; deshalb greift das Haftungsprivileg für Vermittler hier regelmäßig nicht.

Bei Googles AI Overviews beanstandet die Aufsicht die prominente Darstellung von KI-Texten zulasten klassischer journalistischer Links. Perplexity ordnet sie als Medienintermediär ein, weil der Dienst Quellen auswählt und ihre Sichtbarkeit bestimmt. Die Bescheide sind anfechtbar und kein Gerichtsurteil.