Wörtlich hält Lehmkemper es laut heise „für verfassungsrechtlich zwingend und auch deutlich sinnvoller, dass die Marktaufsicht über in der niedersächsischen Verwaltung eingesetzte KI-Systeme auch in Niedersachsen angesiedelt ist“. Die Zentralisierung der Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur verstoße „nicht nur prinzipiell gegen die europarechtlichen Vorgaben, sondern bei Schulen oder Polizei auch gegen das Grundgesetz“. Begründung ist die Verzahnung: KI-Systeme sind ohne Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zu haben, weshalb eine von der Datenschutzaufsicht abgetrennte KI-Aufsicht den etablierten Grundrechtsschutz untergrabe.
Die Zahlen des Berichtsjahres 2025 stehen so in der Pressemitteilung der Behörde, die wir am 21. August 2026 geöffnet haben: 4.022 Beschwerden, ein Plus von rund 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr; 1.607 gemeldete Datenschutzverletzungen (plus rund 5 Prozent); 34 Erstbescheide mit Bußgeldern von zusammen rund 705.000 Euro. Erstmals ausgewiesen sind 20 Beschwerden gegen KI-Betreiber.
Zur Technikwahl der Verwaltung empfiehlt die Behörde nach der Darstellung von heise europäische Open-Source-Lösungen anstelle proprietärer Angebote von US-Konzernen. Lehmkemper selbst wird in der Pressemitteilung allgemeiner zitiert: Die „sprunghafte Entwicklung der Künstlichen Intelligenz […] haben uns 2025 eindrücklich vor Augen geführt, wie eng politische Rahmenbedingungen und technische Innovationen miteinander verflochten sind“.
⚠️ Zur Beleglage: Die Zahlen haben wir an der Pressemitteilung der Behörde selbst geprüft – die verfassungsrechtliche Kritik steht dort allerdings nicht; sie stammt aus dem Tätigkeitsbericht, den heise zitiert und der nur als PDF-Download vorliegt. Wir haben ihn nicht im Volltext gelesen und führen die Kritik deshalb im Wortlaut der Rezeption. Ebenfalls zu unterscheiden: Das von heise „Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung“ genannte Gesetz ist das am 29. Juli 2026 in Kraft getretene KI-MIG.