Das Gesetz wurde am 22. Juli ausgefertigt und am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung für zentrale Bereiche, beantwortet Fragen zur KI-Verordnung und nimmt Beschwerden entgegen. Für regulierte Finanzanwendungen und Medien bleiben die jeweiligen Fachaufsichten beteiligt.
Zusätzlich muss die Behörde mindestens ein KI-Reallabor einrichten und betreiben. Ein KI-Service-Desk soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups Orientierung geben. Die Bundesregierung verbindet damit Grundrechtsschutz und mehr Rechtssicherheit für Investitionen.
Die hohen Sanktionen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes stammen aus der EU-KI-Verordnung. Das deutsche Gesetz sieht daneben bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten vor. Die materiellen Fristen der KI-Verordnung kommen weiterhin aus Brüssel.