Der Weg dorthin: Der Bundestag beschloss den Regierungsentwurf (Drucksache 21/4594) am 11. Juni 2026 in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung (21/6407) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD; AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Der Bundesrat sah am 10. Juli davon ab, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ausgefertigt wurde das Gesetz am 22. Juli 2026, verkündet am 28. Juli im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 223); federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Der amtliche Langtitel lautet „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 … zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“.
Was die Bundesnetzagentur bekommt: die Rolle als zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, die nationale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung, eine offizielle Beschwerdestelle für Verstöße gegen die EU-Vorgaben und die Aufsicht in Sektoren wie Personalmanagement, kritischer Infrastruktur und Bildung sowie über KI in Funkanlagen. Auf der Förderseite steht die Pflicht, mindestens ein KI-Reallabor einzurichten und zu betreiben, in dem Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können, dazu ein KI-Service-Desk mit niedrigschwelligen Orientierungshilfen, ausdrücklich für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups. Behördenpräsident Klaus Müller formuliert das Ziel als „Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten sowie das KI-Ökosystem antreiben“; Bundesdigitalminister Karsten Wildberger begründet den Rahmen mit Rechtssicherheit für Investitionen.
Zu den Sanktionen ist zu unterscheiden: Der große Bußgeldrahmen stammt nicht aus dem KI-MIG, sondern aus der KI-Verordnung selbst – die Legal Tribune Online nennt bis zu 35.000.000 Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und weist darauf hin, dass für diese Verfahren erstinstanzlich die Amtsgerichte zuständig sein sollen, was sie als „unglücklich“ bewertet. Das nationale Gesetz selbst setzt daneben eigene Bußgelder für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber der Behörde an, nach Angaben des Bundestags bis zu 50.000 Euro.
Die Fristen, an denen sich Anwender ausrichten müssen, kommen weiterhin aus Brüssel, nicht aus Berlin: Ab dem 2. August 2026 gelten die Vorschriften zur Marktüberwachung von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III der KI-Verordnung sowie die neuen Transparenzpflichten; die entsprechenden Vorschriften für Anhang I folgen ab dem 2. August 2027. Das KI-MIG regelt, wer sie durchsetzt – nicht, was gilt.