Die Verlage berufen sich auf eine Aussage des OpenAI-Ingenieurs Vinnie Monaco. Danach habe OpenAI rund 78 Millionen de-identifizierte ChatGPT-Konversationen in einer Datenbank gesammelt und mit einem Bloom-Filter nach wörtlichen Wiedergaben geschützter Texte gesucht. Die Kläger meinen, diese internen Fähigkeiten widersprächen früheren Angaben gegenüber dem Gericht.
Für die Beweisvorlage war zunächst ein Sample von 120 Millionen Protokollen im Gespräch; schließlich wurden 20 Millionen Konversationen übergeben. Die Kläger behaupten, OpenAI habe danach Milliarden Ausgaben gelöscht und Teile des Samples ausgetauscht. Diese Punkte sind Gegenstand des Sanktionsantrags, keine gerichtlichen Feststellungen.
Gefordert werden unter anderem ein Ausschluss des 20-Millionen-Samples und eine gerichtliche Folgerung zugunsten der Kläger zur behaupteten Wiedergabe geschützter Werke. OpenAI weist den Antrag zurück und wirft der Times vor, in die Privatsphäre unbeteiligter Nutzer eingreifen zu wollen. Über Sanktionen hat das Gericht noch nicht entschieden.