Die Kläger – die New York Times und die New York Daily News – argumentieren, OpenAI habe dem Gericht fälschlich erklärt, seine Trainingsdatensätze und ChatGPT-Ausgabe-Logs nicht nach den geschützten Inhalten der Verlage durchsuchen zu können, obwohl das Unternehmen genau solche Durchsuchungen bereits vor der Klage intern durchgeführt habe. Laut Antrag habe eine Aussage des OpenAI-Ingenieurs Vinnie Monaco im April offengelegt, dass OpenAI eine Datenbank von rund 78 Millionen de-identifizierten ChatGPT-Konversationen aufgebaut und kurz nach Verfahrensbeginn im Rahmen eines internen „Project Giraffe“ einen „Bloom“-Filter eingesetzt habe, um wörtliche Wiedergaben (Regurgitation) aufzuspüren.
Zum Beweismaterial: Ursprünglich hatten die Verlage ein Sample von 120 Millionen Chat-Logs verlangt; verhandelt wurde es auf 20 Millionen Konversationen herunter (übergeben im Dezember 2024). Die Kläger behaupten, OpenAI habe nach Klageerhebung „Milliarden“ von ChatGPT-Ausgaben gelöscht – entgegen einer gerichtlichen Aufbewahrungsanordnung – und Teile des angeforderten Samples ausgetauscht.
Gefordert werden unter anderem: OpenAI zu untersagen, sich im Verfahren auf das 20-Mio.-Log-Sample zu berufen (die Kläger halten es für unzuverlässig); die gerichtliche Feststellung, dass die vollständigen Logs eine „erhebliche und systematische“ Wiedergabe der geschützten Werke zeigen würden; ein Verbot für OpenAI, das Gegenteil zu behaupten; die Erstattung der Anwaltskosten (die NYT habe nach eigenen Angaben bereits über 28 Millionen US-Dollar für KI-Rechtsstreitigkeiten ausgegeben) sowie eine an die Jury gerichtete Belehrung, die die mutmaßliche Beweisvernichtung berücksichtigt.
OpenAI weist die Vorwürfe zurück. Sprecher Drew Pusateri erklärte, während der Fall der Times schwächer werde und sie Ansprüche habe fallen lassen müssen, versuche sie weiter, in die Privatsphäre von Menschen einzudringen, die mit dem Fall nichts zu tun hätten; die Anschuldigungen seien „schlicht falsch“. Einordnung: Es handelt sich um einen Sanktionsantrag und um Behauptungen der Klägerseite, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. Der Fall zeigt, dass neben der materiellen Fair-Use-Frage die Discovery- und Beweissicherungspflichten zum eigenständigen Risiko für KI-Entwickler werden.