Die Anweisungen waren in sehr kleiner weißer Schrift auf weißem Grund verborgen. Sie sollten ein prüfendes KI-System dazu bringen, den Standpunkt des Klägers zu bestätigen und eine frühere Zurückweisung durch die Geschäftsstelle als Fehler zu behandeln. Das Gericht entdeckte die Leerstellen beim Ausdruck der Schriftsätze.
Der Richter ordnete den Vorgang als ex-parte-Kommunikation ein: Der Kläger habe einen Kanal genutzt, den die Gegenseite nicht sehen und nicht beantworten könne. Als Vergleich wird ein brasilianisches Arbeitsgerichtsverfahren herangezogen. Für Connecticut und die übrigen USA fand das Gericht nach eigener Aussage keinen genau passenden Präzedenzfall.
Die Sanktion ist kein Bußgeld und kein Ausschluss vom Verfahren. Elliott darf weiter klagen, muss Eingaben und Anlagen aber persönlich auf Papier bei der Geschäftsstelle abgeben. Ob ein KI-System die betroffenen Dokumente tatsächlich verarbeitet hat, ist in den zugänglichen Wiedergaben nicht belegt.
Die Gerichtsentscheidung selbst war nicht frei zugänglich; die Angaben stammen aus mehreren juristischen und journalistischen Auswertungen. Ein angeblicher erster US-Fall bleibt eine vorsichtige Einordnung, keine gesicherte Weltpremiere.