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Britische Arbeitsgerichte begrenzen KI-lastige Eilanträge

Eine seit dem 22. Juni 2026 geltende Leitlinie für britische Arbeitsgerichte begrenzt Eilanträge in Kündigungsverfahren meist auf eine dreistündige Videoanhörung ohne Beisitzer. Als Anlass nennt sie mehr Anträge, oft mit Hinweisen auf KI, sowie wachsende Anlagen. KI ist nicht verboten; Schriftsätze sollen kurz, relevant und richtig sein.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 9. August 2026

Die Leitlinie betrifft den Antrag, eine Kündigung bis zur Hauptverhandlung aufzuschieben. Eine Stunde ist für die Lektüre, jeweils 30 Minuten pro Seite für den Vortrag und eine Stunde für Entscheidung und Begründung vorgesehen. Nur außergewöhnliche Umstände rechtfertigen eine Verlängerung.

Die Gerichte berichten von früher vielleicht 20 landesweiten Anträgen pro Jahr, während einzelne Dienststellen inzwischen eine ähnliche Zahl pro Monat erhalten. Die Leitlinie führt den Anstieg vor allem auf geschützte Offenlegungen und häufig erkennbare KI-Nutzung zurück. Welcher Anteil tatsächlich mit KI erstellt wurde, misst sie nicht.

Bei KI-gestützten Eingaben sieht die Leitlinie zu lange, komplexe oder am Kern vorbeigehende Schriftsätze als praktisches Problem. Antragsteller tragen die Verantwortung für Kürze, Relevanz und Richtigkeit. Die amtliche Statistik weist zugleich rund 50.000 neue Einzelklagen und 64.000 offene Verfahren aus; ein Anstieg durch den Employment Rights Act ist eine weitere mögliche Erklärung.