Suno habe selbst eingeräumt, v6 auf die Interaktionen seiner Nutzer trainiert zu haben, heißt es in der Klage: auf Ausgaben und Präferenzsignale früherer Modelle, die mit unerlaubt kopierten Aufnahmen der Kläger entstanden seien. Ein neues Modell auf den Ausgaben eines rechtsverletzenden zu trainieren, beseitige die Verletzung nicht, sondern wasche sie. v6 sei deshalb die Frucht desselben vergifteten Baums. Suno hatte v6 am 9. September veröffentlicht.
Die erste Klage der Labels von Juni 2024 läuft vor demselben Gericht weiter. Dort lehnte das Gericht am 18. August ab, sie um mehr als 61.000 Werke zu erweitern, ließ die Frage aber offen. Die neue Klage verlangt bis zu 150.000 Dollar je Werk; Music Business Worldwide errechnet daraus ein theoretisches Maximum von gut 9 Milliarden Dollar. Warner Music, in der ersten Runde noch Kläger, hat seit November 2025 eine Lizenz mit Suno.
Suno nannte die Vorwürfe sachlich wie rechtlich grundlegend fehlerhaft. v6 sei mit lizenzierten Inhalten der Partner, mit Beiträgen und Präferenzsignalen der Nutzer sowie mit den Erfahrungen des eigenen Teams trainiert worden. Den Anteil der Nutzerdaten bestreitet Suno damit nicht, wohl aber, dass daraus eine Verletzung folgt.