Der Fall entstand nach Verhandlungen über den Einsatz von Claude beim US-Militär. Anthropic verlangte Schranken für autonome Waffen und Massenüberwachung im Inland; das Pentagon lehnte sie ab und stufte das Unternehmen anschließend als Lieferkettenrisiko ein.
Lin hält den Verweis auf nationale Sicherheit nicht für eine ausreichende Begründung. Das Vorgehen habe keine nachvollziehbare sachliche Grundlage erkennen lassen, sondern den Wunsch, Anthropic öffentlich zum Beispiel zu machen. Die Einstufung muss entfernt werden.
Ein separates Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht in Washington betrifft eine andere Rechtsgrundlage. Das Urteil beendet diesen zweiten Strang nicht; das Pentagon hatte sich zum Zeitpunkt der Meldung nicht geäußert.