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Am Kottbusser Tor werden die Kameras montiert: Berlins Verhaltensscanner geht in die Kalibrierung – und der Anbieter hat einen Namen

Am Vormittag des 23. August 2026 haben Monteure begonnen, am Berliner Kottbusser Tor die Kameras für die KI-Verhaltenserkennung der Polizei anzubringen. Etwa 30 Geräte zweier Modelle des schwedischen Herstellers Axis (Q1809-LE und Q3839-PVE) sollen in einer „Kalibrierungsphase“ nach und nach in das System eingebunden werden; die Auswertesoftware kommt nach Angaben der Polizei von der Dortmunder adesso SE, die dafür mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammenarbeitet, an dem sie Anteile hält. Berlin ist damit nach Mannheim und Hamburg die dritte deutsche Stadt, die Straßen und Plätze mit Verhaltensanalyse-Software überwacht.

Was heute passiert ist: netzpolitik.org berichtet am 23. August 2026 (Martin Schwarzbeck), am Sonntagvormittag hätten Menschen begonnen, am Kottbusser Tor Kameras anzubringen. „Etwa 30 Stück sollen das Areal überwachen“, und weiter: „In der Kalibrierungsphase sollen ungefähr 30 Kameras nach und nach in das System eingebunden werden.“ Das Projekt beginne mit einer „Kalibrierungsphase“, um das System „auf die tatsächlichen Bedingungen vor Ort abzustimmen und seine korrekte Funktion sicherzustellen“. Verbaut werden zwei Gerätetypen: „Dabei verwendet die Polizei zwei Kameratypen des schwedischen Herstellers Axis: Q1809-LE und Q3839-PVE.“ Die Verknüpfung mit der Auswertesoftware steht zum Zeitpunkt des Berichts noch aus: „Laut der Berliner Polizei werden die Geräte zeitnah mit einer Software von Adesso verknüpft.“

Wer baut: Den Zuschlag hat die adesso SE, nach einer netzpolitik-Recherche vom 14. Juli 2026 „eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund“. Die Video-KI kommt von einem Partner, an dem adesso beteiligt ist: „Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.“ Zum Finanzrahmen heißt es dort: „Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung.“ Den Zuschlag hat die Berliner Polizei auf Nachfrage von netzpolitik bestätigt; die Ausschreibung selbst ist im Bericht verlinkt.

Was das System können soll – und wo die Beschreibung über die politische Rahmung hinausgeht: „Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.“ Das „angeblich“ ist die Einschränkung des Berichts selbst: Bestätigt hat diesen zweiten Teil niemand, und ob er in Berlin überhaupt aktiviert würde, ist offen. Davon unabhängig steht ein zweiter Punkt: Neben der anonymisierten Auswertung werde „das ganz normale Videobild gespeichert, auf dem Gesichter zu erkennen sind – und zwar standardmäßig bis zu einem Monat lang“. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte den Betrieb am 4. August so beschrieben: „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein. Es geht um die Bewegungsabläufe.“ Dieser Satz beschreibt die Auswerteschicht – nicht die darunterliegende Aufzeichnung.

Die Kritik am Starttag kommt aus dem Bezirk, aus der Opposition und aus der Rechtswissenschaft. Die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Clara Herrmann (Grüne), sagt: „Ich habe Zweifel, dass zusätzliche Videoüberwachung die Lage rund um das Kottbusser Tor tatsächlich verbessert.“ Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken, sieht ein Mengenproblem: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt.“ Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, wird mit „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn“ zitiert. Den juristischen Kern formuliert der Jurist Felix Ruppert von der Universität München: „Die Verhaltensanalyse ist kein privatsphärenfreundlicher Ersatz für konventionelle Videoüberwachung, sondern schlicht eine zusätzliche Ebene von Grundrechtseingriff.“

Kosten und Ausbau: Die Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/CILIP“ beziffert das Vorhaben am 18. August 2026 auf „rund 4,6 Millionen Euro veranschlagt“ bis 2030. Das deckt sich mit den Zahlen unserer Erfassung vom 4. August – 2,47 Millionen Euro Investitions- und 2,13 Millionen Euro Betriebskosten für 2026 bis 2030 ergeben in der Summe 4,60 Millionen. Zum Ausbau: „Fest geplant ist bereits, die Technologie und die dazugehörigen Kameras auch an der Warschauer Brücke zu installieren“, und darüber hinaus solle die Verhaltensanalyse „auch an weiteren angeblich kriminalitätsbelasteten Orten sowie an mutmaßlich gefährdeten Gebäuden zum Einsatz kommen“. CILIP nennt als mögliche weitere Standorte Alexanderplatz, Görlitzer Park und Wrangelkiez.

⚠️ Was offen bleibt: Eine offizielle Mitteilung der Polizei Berlin oder der Senatsverwaltung für Inneres zum Beginn der Installation war auch heute nicht auffindbar – die Angaben der Polizei liegen nur als Auskunft gegenüber netzpolitik.org vor. Was konkret als „unerwünschtes Verhalten“ gilt, ist weiterhin nicht offengelegt; die Polizei gibt dazu laut Bericht keine Auskunft. Die Fähigkeit, Personen über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen, ist eine Zuschreibung an das Produkt, keine Angabe zum Berliner Betrieb. Und die Rechtsgrundlage – die im Dezember 2025 geänderte Fassung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) – hatten wir am 4. August aus der dpa-gestützten Berichterstattung übernommen; ein konkreter Paragraf wird in den heutigen Berichten nicht genannt. CILIP ist eine Fachzeitschrift mit erklärter bürgerrechtlicher Position und keine neutrale Instanz; wir nutzen sie hier für Kosten- und Ortsangaben, die sich mit unserer bisherigen Beleglage decken.