Alle Depeschen

DepescheRecht & Politikneu

Berlins Polizei schaltet die erste KI-Verhaltenserkennung im öffentlichen Raum scharf

Die Berliner Polizei startet noch im August 2026 ein Pilotprojekt mit KI-gestützter Videoüberwachung am Kottbusser Tor; die Warschauer Straße soll folgen. Die Software wertet nach Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) keine biometrischen Gesichtsmerkmale aus, sondern Bewegungsabläufe – auffällige Muster sollen automatisch gemeldet, die Bewertung aber von Einsatzkräften vorgenommen werden. Rechtsgrundlage ist die im Dezember 2025 geänderte Fassung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG).

Was startet: Nach übereinstimmenden Berichten von heise online (dpa-Material) und Tagesspiegel vom 4. August 2026 beginnt das Pilotprojekt „noch in diesem Monat“ am Kottbusser Tor, einem der als kriminalitätsbelastet eingestuften Orte Berlins; die Warschauer Straße ist als nächster Standort vorgesehen. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) beschreibt die Funktionsweise so: „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein. Es geht um die Bewegungsabläufe.“ Auf den Bildschirmen erscheinen demnach Strichfiguren und Bewegungen; ob eine Situation ungewöhnlich ist, entscheiden Einsatzkräfte. Getrennt davon läuft ein zweiter Strang zum Objektschutz am Roten Rathaus und am Dienstsitz der Innenverwaltung in der Klosterstraße: Die Ausschreibung soll bis Ende September laufen, der Testlauf ist für Dezember geplant und auf etwa ein Jahr angelegt. Der ursprünglich ebenfalls erwogene Einsatz am Abgeordnetenhaus wurde laut Tagesspiegel nach Protesten von Abgeordneten fallengelassen.

Rechtsgrundlage und Kosten: Möglich wird der Einsatz durch die im Dezember 2025 beschlossene Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die die KI-gestützte Auswertung fest installierter Kameras im öffentlichen Raum erlaubt. Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten veranschlagt die Innenverwaltung in den Jahren 2026 bis einschließlich 2030 rund 2,47 Millionen Euro Investitions- und 2,13 Millionen Euro Betriebskosten; für den Objektschutz kommen für 2026/2027 rund 1,76 Millionen Euro Investitions- und 355.000 Euro Betriebskosten hinzu.

Die Kritik: Das Weizenbaum-Institut hat die Novelle bereits am 8. April 2026 in einer Stellungnahme in Teilen als verfassungsrechtlich und unionsrechtlich bedenklich bezeichnet – ausdrücklich auch den Einsatz von KI-Systemen zur Verhaltenserkennung und Datenanalyse. KI-Systeme seien „unvorhersehbar, intransparent und rechtlich nicht ausreichend kontrollierbar“ und könnten diskriminierende Strukturen reproduzieren; die Expertinnen und Experten fordern, neue Technologien „höchstens punktuell“ einzusetzen und durch unabhängige Forschung begleiten und evaluieren zu lassen. Ihr Gesamturteil zur Novelle: „An vielen Stellen reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, um die Grundrechte der Berliner:innen angemessen zu wahren.“ Die EU-KI-Verordnung wird in der Stellungnahme mehrfach herangezogen.

Zeitplan und Belegtransparenz: Der jetzt genannte Start liegt rund vier Monate hinter der früheren Planung. Nach einem Bericht von nd-aktuell vom 2. März 2026 sollte die KI-Auswertung ab April 2026 an vier kriminalitätsbelasteten Orten zugleich anlaufen – Alexanderplatz, Warschauer Brücke, Kottbusser Tor und Görlitzer Park –, drei weitere Orte waren für die zweite Jahreshälfte vorgesehen, damals mit einer Kostenangabe von 3,9 Millionen Euro bis 2028. Beides, Ortsliste und Kostenrahmen, weicht von den heute berichteten Zahlen ab; welche Planung dazwischen geändert wurde, ist nicht dokumentiert. Eine offizielle Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres oder der Polizei Berlin zum Start des Pilotprojekts war zum Zeitpunkt dieser Depesche nicht auffindbar; die Angaben stützen sich auf die dpa-gestützte Berichterstattung und den Tagesspiegel. Auch der Anbieter der Software ist in keiner der Quellen benannt.