Bei der Pilotierung sollen Kamerabilder in Strichfiguren und Bewegungsmuster übersetzt werden. Auffällige Abläufe meldet die Software, die Entscheidung treffen Einsatzkräfte. Gesichter sollen nicht erkennbar sein. Rechtsgrundlage ist die im Dezember 2025 geänderte Fassung des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Der ursprünglich für April geplante Start verzögerte sich.
Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten veranschlagt die Innenverwaltung von 2026 bis 2030 rund 2,47 Millionen Euro Investitions- und 2,13 Millionen Euro Betriebskosten. Ein getrenntes Projekt zum Objektschutz am Roten Rathaus und am Dienstsitz der Innenverwaltung soll im Dezember beginnen. Dafür werden für 2026 und 2027 weitere 1,76 Millionen Euro Investitions- und 355.000 Euro Betriebskosten genannt.
Das Weizenbaum-Institut bezeichnete die Novelle in einer Stellungnahme als verfassungs- und unionsrechtlich bedenklich. KI-Systeme seien unvorhersehbar, intransparent und rechtlich schwer kontrollierbar; sie könnten diskriminierende Muster verstärken. Der Anbieter der Software und eine offizielle Startmitteilung von Polizei oder Senatsverwaltung waren in der Berichterstattung nicht benannt.