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KI schreibt in den Ministerien mit: gekennzeichnet wird sie nicht, geschult wird dafür verpflichtend

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/7187) geantwortet, wie generative KI in den Ministerien eingesetzt wird; die Antwort liegt als Bundestagsdrucksache 21/7443 vor. Sie zeichnet ein Bild, in dem die Schulung streng geregelt ist und die Kennzeichnung nicht: Zentrales Werkzeug ist KIPITZ, die KI-Plattform des Informationstechnikzentrums Bund; im Bundeswirtschaftsministerium ist der erfolgreiche Abschluss eines „KI-Führerscheins“ – fünf E-Learning-Module mit Abschlusstest – Voraussetzung dafür, sie überhaupt zu nutzen. Öffentliche KI-Dienste sind dagegen „ausschließlich nur für öffentlich zugängliche Daten und ohne Anmeldung“ zugelassen. Eine gesonderte Kennzeichnung KI-gestützt entstandener Texte hält die Bundesregierung nach der Wiedergabe von heise grundsätzlich nicht für nötig, solange ein Mensch das Ergebnis fachlich prüft.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 10. August 2026

Was wir der Antwort selbst entnehmen konnten: Die Drucksache 21/7443 ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer und weiterer Abgeordneter der Fraktion Die Linke. Als behördeninterner Dienst wird durchgehend KIPITZ genannt, die KI-Plattform des Informationstechnikzentrums Bund. Für öffentliche KI-Dienste gilt daneben eine enge Schranke: Sie sind „stark eingeschränkt“ nutzbar, „ausschließlich nur für öffentlich zugängliche Daten und ohne Anmeldung“.

Die Schulungsanforderungen sind ressortweise ausbuchstabiert. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heißt es: „Im BMWE wird das KI-System KIPITZ genutzt. Die Voraussetzung für die Nutzung von KIPITZ ist der erfolgreiche Abschluss des sogenannten KI-Führerscheins.“ Dieser ist „ein eLearning-Element, das aus 5 Modulen besteht“ und „schließt mit einem Test ab“. Ein anderes Haus beschreibt sein Paket als „KI-Führerschein: verpflichtende E-Learning Basisschulung (2 Stunden), KI-Kompetenzanalyse mit Bertelsmann Stiftung zur Erstellung individueller KI-Kompetenzprofile und Lernpfade“. Als übergreifender Nachweis taucht mehrfach der „KI-Kompetenz-Schein (KEKS)“ der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung auf; ein Haus kündigt an, „bis Herbst 2026 ein KI-Kompetenzmodell“ fertigzustellen, das Weiterbildungsangebote über Nutzungsprofile, Kompetenzniveaus und Lernpfade zuschneidet. Die vollständige Ressort-Übersicht liegt nur als Anlage vor – „Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen.“

Die Kennzeichnungsfrage hat einen konkreten Anlass, den die Antwort in ihren Fußnoten selbst mitführt: Sie verweist auf Berichte der ZEIT über KI-geschriebene Reden und Gastbeiträge von Digitalminister Karsten Wildberger sowie auf eine FragDenStaat-Anfrage nach dessen Chat-Protokollen mit KI-Chatbots. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat dazu bereits am 15. Juni 2026 eine eigene Meldung veröffentlicht. Sie beschreibt den Ablauf so: „KI kann als Sparringspartner eingesetzt werden: um Gedanken zu ordnen, alternative Formulierungen zu prüfen, Kürzungen vorzuschlagen oder die Struktur zu schärfen.“ Und sie zieht die Grenze bei der Person: „Bevor etwas in eine Rede übernommen wird, muss ein Mensch prüfen, ändern und entscheiden“, „Inhalt, Haltung und Grundstruktur gehen auf das Redenreferat und den Minister zurück“, „Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen.“

Bemerkenswert ist, was in dieser amtlichen Meldung nicht steht: kein Satz dazu, ob eine so entstandene Rede als KI-gestützt ausgewiesen wird oder warum nicht. Wir haben den Text daraufhin gezielt durchgesehen – die Frage kommt schlicht nicht vor. Genau diese Leerstelle füllt die jetzige Antwort auf die Kleine Anfrage nach der Wiedergabe von heise: Künstliche Intelligenz sei ein alltägliches, unterstützendes Instrument; solange ein Mensch das Ergebnis fachlich und qualitativ prüfe, bedürfe es grundsätzlich keiner gesonderten Kennzeichnung. Dass Kennzeichnung in einzelnen Häusern durchaus geregelt ist, zeigt dieselbe Drucksache an anderer Stelle: Eine Leitlinie regelt dort „Datenschutz und Vertraulichkeit, Urheberrecht, Kennzeichnung der KI-Nutzung, Verantwortlichkeiten“, und bei einer Dienstanweisung stehen „Ausschluss sensibler Daten, Kennzeichnungspflichten und die persönliche, redaktionelle Verantwortung der Beschäftigten“ im Mittelpunkt. Eine ressortübergreifende Pflicht folgt daraus nicht.

⚠️ Zur Beleglage: Wir haben beide Bundestagsdrucksachen als PDF geöffnet und den Text der Antwort selbst extrahiert; alle oben in Anführungszeichen gesetzten Passagen aus der Drucksache stammen aus diesem eigenen Auszug. Dieser Auszug deckt jedoch vor allem die Schulungs-Anlage ab – den Satz zur Kennzeichnung, den heise wiedergibt, enthält er nicht. Wir führen diese Aussage deshalb ausdrücklich als heise-Lesart der Antwort und nicht als von uns am Original geprüftes Zitat; heise selbst gibt sie in indirekter Rede wieder. Auch das Datum der Antwort ließ sich aus unserem Auszug nicht bestimmen, weshalb diese Depesche keines nennt. Die Zitate aus der BMDS-Meldung vom 15. Juni 2026 sind dagegen direkt an der Quelle geprüft. Die in den Fußnoten genannten ZEIT-Berichte und die FragDenStaat-Anfrage haben wir nicht geöffnet; ihre bloße Existenz als Fußnote der Drucksache ist belegt, ihr Inhalt nicht.