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Das NEINhorn sagt Nein: Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn verklagen OpenAI in München

Der Carlsen Verlag, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn haben am 19. August 2026 vor dem Landgericht München I Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht, den europäischen Betreiber von ChatGPT; die Bonnier-Verlagsgruppe unterstützt das Verfahren. Vorgeworfen wird, die Bilderbuchreihe „Das NEINhorn“ sei unrechtmäßig zum Training der Sprach- und Bildmodelle verwendet worden und stecke als Memorisierung in den Modellen. Nach Darstellung der Kläger erzeugt ChatGPT auf einfache Eingaben hin ganze neue NEINhorn-Geschichten, Illustrationen, die vom Original kaum zu unterscheiden seien, und komplette Druckvorlagen samt Umschlaggestaltung, Impressum, gefälschter ISBN und Verlagslogo – und schlägt von sich aus weitere rechtsverletzende Texte und Bilder vor. Gefordert werden Unterlassung, Auskunft und Ersatz des bereits entstandenen Schadens; Beträge und Aktenzeichen sind bislang nicht genannt.

Die Kläger: Der Hamburger Carlsen Verlag zusammen mit Marc-Uwe Kling, dem Autor der Reihe, und Astrid Henn, die die Bücher illustriert hat; getragen wird das Verfahren von der deutschen Bonnier-Gruppe. Beklagte ist die OpenAI Ireland Ltd., über die ChatGPT in Europa angeboten wird – nicht die US-Muttergesellschaft. Der Klageantrag zielt nach der Pressemitteilung darauf, die unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und den bereits entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Zitate der Beteiligten aus der Pressemitteilung im Wortlaut. Marc-Uwe Kling: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: »Nein!«“ Astrid Henn: „Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die KI meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl.“ Verlegerin Sandra Harzer-Kux: „Die Kreativität von Autor:innen und Illustrator:innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag.“

Zur Beleglage in eigener Sache: Die Pressemitteilung des Verlags liegt nur als PDF vor, aus dem sich bei uns kein lesbarer Text extrahieren ließ (die Schriften sind als Teilmengen eingebettet). Wir stützen die Zitate deshalb auf zwei getrennte Abdrucke des Texts im Buchhandels-Fachdienst buchmarkt.de und im Börsenblatt sowie auf die Meldung von heise online; die PDF-URL steht als Herkunftsnachweis in den Quellen, ausdrücklich als von uns nicht im Volltext gelesen.