Kläger sind Carlsen, der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn; die deutsche Bonnier-Gruppe unterstützt das Verfahren. Beklagte ist OpenAI Ireland Ltd., über die ChatGPT in Europa angeboten wird. Die Kläger verlangen, dass die Nutzung geschützter Werke unterlassen wird. Weitere Anträge werden in den zugänglichen Berichten nicht sicher ausgewiesen.
Nach der Darstellung der Kläger kann ChatGPT auf einfache Eingaben hin neue NEINhorn-Geschichten und Illustrationen erzeugen, die dem Original stark ähneln. Genannt werden außerdem komplette Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo. Diese Beispiele stammen aus der Pressemitteilung der Klägerseite.
Betrag und Aktenzeichen sind bislang nicht bekannt. Die Klage ist eine eingereichte Rechtssache, keine Gerichtsentscheidung; eine Stellungnahme von OpenAI ist in den zugänglichen Berichten nicht enthalten.