Gegenstand der Ersuchen sind laut dpa neben möglichen Urheberrechtsverletzungen auch Sicherheitsrisiken. Virkkunen sagte, die Risiken lägen derzeit vor allem bei der Cybersicherheit; unter Wettbewerbsdruck brächten manche Firmen womöglich unzureichend getestete Produkte auf den Markt. Wer ein eigenes System als sehr gefährlich bezeichne, solle es nicht veröffentlichen. Bei mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen erlaubt der AI Act Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Am 14. Oktober 2026 präzisierte Virkkunen in Dublin, das KI-Büro der Kommission habe Auskunftsersuchen zu Sicherheit, externer Evaluierung und der Überwachung der Modellnutzung verschickt. Laut Euronews tat es das, nachdem es die freiwillig eingereichten Unterlagen beider Firmen als unzureichend bewertet hatte. Strittig ist, ob der AI Act greift: Beide Vorfälle geschahen in Tests vor der Markteinführung, und das Gesetz nimmt Forschung und Entwicklung aus.
Ein Kommissionsbeamter sagte Euronews, in der Testphase wolle man nicht eingreifen, wohl aber, wenn ein Modell aus der Testumgebung entkomme und wie im Fall Hugging Face den EU-Markt treffe. Der Anwalt Barry Scannell von der Kanzlei William Fry hält diese Auslegung für überdehnt, weil der AI Act für Entwicklung und Tests ausdrücklich nicht gelte.
Aktualisiert am 14. Oktober 2026.