Google hatte SerpApi vorgeworfen, die JavaScript-Prüfung SearchGuard zu umgehen. Das Unternehmen liefert automatisiert Suchergebnisse über eine Programmierschnittstelle weiter. Googles Klage stützte sich auf Paragraph 1201 des Digital Millennium Copyright Act, nicht auf einen konkreten Vorwurf der Urheberrechtsverletzung.
Das Gericht teilte den Fall: Wo die geschützte technische Maßnahme kein urheberrechtlich geschütztes Werk absichert, wurde der Anspruch endgültig abgewiesen. Für Ergebnisse mit lizenzierten Bildern scheiterte Google zunächst daran, die erforderliche Autorisierung der Rechteinhaber darzulegen; dieser Teil darf binnen 21 Tagen überarbeitet werden.
SerpApi setzte sich damit nicht in jedem Punkt durch. Das Gericht hielt sowohl Googles Klagebefugnis als auch den Vorwurf des Umgehens von SearchGuard für ausreichend dargelegt. Die Entscheidung betrifft den Zugangsschutz nach DMCA. Sie entscheidet weder über Trainingsdaten noch allgemein über Urheberrecht oder Vertragsbruch beim Scraping.