Alle Depeschen

DepescheRecht & Politikneu

c’t lädt unmarkierte KI-Musik auf fünf Streaming-Dienste – nur zwei erkennen sie von selbst

Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Die c’t hat den Praxistest gemacht: drei mit Suno erzeugte Songs, über den Vertriebsdienst DistroKid auf fünf Plattformen hochgeladen – und dabei absichtlich **nicht** als KI-erzeugt deklariert. Erkannt und gekennzeichnet haben sie nach einigen Stunden nur Tidal und Deezer; Spotify, Apple Music und YouTube Music nicht. Auch als die Redaktion das „Made with Suno“-Tag aus den Metadaten entfernte und als MP3 ohne Tags neu kompilierte, blieb das Ergebnis gleich – die beiden erkennenden Dienste analysieren also das Audiosignal, nicht die Selbstauskunft. Der gesamte Vorgang vom ersten Prompt bis zur Veröffentlichung dauerte nach Angabe des Autors 10 bis 15 Minuten und kostete 8 US-Dollar Suno-Abo plus 23,99 Euro DistroKid-Jahresgebühr.

Der Versuchsaufbau, wie ihn der Autor beschreibt: Songs mit Suno erzeugt (Pro-Tarif, 8 US-Dollar im Monat, weil erst der Bezahltarif die kommerzielle Nutzung erlaubt), Titelbild und Künstlerprofil mit ChatGPT generiert, Veröffentlichung über DistroKid für 23,99 Euro im Jahr auf Spotify, Apple Music, YouTube Music, Deezer und Tidal. Im Formular von DistroKid gibt es ein Feld dafür, ob der Titel KI-erzeugte Musik, Stimme oder Texte enthält – für den Test wurde es bewusst verneint. Ergebnis nach einigen Stunden: Tidal und Deezer markierten die Titel selbsttätig, bei Tidal „bekam jeder einzelne Song ein eigenes Tag“. Die drei großen Dienste taten es nicht.

Der Kontrollversuch ist der methodisch stärkste Teil. Unveränderte Suno-Dateien tragen ein „Made with Suno“-Tag in den Metadaten, auch in der WAV-Fassung. Die Redaktion entfernte es testweise von Hand beziehungsweise kompilierte die Datei als MP3 ohne Tags – „mit dem gleichen Ergebnis. Deezer und Tidal erkennen KI und markieren die Songs.“ Die Erkennung hängt damit nicht an einer mitgelieferten Kennung, sondern an der Analyse des Audiomaterials selbst. Damit ist auch belegt, dass das Nichterkennen bei den anderen drei Diensten keine technische Unmöglichkeit ist.

Wie unterschiedlich die Anzeige ausfällt, beschreibt der Test im Einzelnen. Bei Tidal steht ein Symbol neben dem Titel, dauerhaft auch im Abspieler, und es gibt eine Einstellung, KI-Titel ganz abzuschalten – sie lassen sich dann nicht mehr abspielen. Deezer setzt einen Hinweis auf Albumebene und nimmt erkannte KI-Musik nicht in redaktionelle Playlists auf. Bei Spotify erscheint der Vermerk „Generative AI Audio“ nur in den Song-Informationen, die man aktiv aufrufen muss – und nur dann, wenn der Hochladende es angegeben hat. Bei Apple Music und YouTube Music fand der Autor die Kennzeichnung nach eigener Darstellung überhaupt nicht; auf Nachfragen zu beiden Diensten habe er keine Auskunft erhalten.

Die Größenordnung stammt von Deezer selbst und ist unabhängig belegt. Im Newsroom-Beitrag vom 21. Juli 2026 heißt es, im Juni 2026 hätten „more than 50% of total uploads of new music“ aus vollständig KI-erzeugten Titeln bestanden, „approximately 90,000 fully AI-generated tracks every day“. Dazu zwei Zahlen, die das Bild vervollständigen: Auf die Abrufe entfallen nur „between 1-3% of total streams“ – und „up to 85% of the streams generated by fully AI-generated tracks were in fact fraudulent in 2025“. Deezer bezeichnet sich als „the first streaming platform to explicitly tag AI-generated music for listeners“ (seit Juni 2026) und nimmt erkannte Titel automatisch aus algorithmischen Empfehlungen und redaktionellen Playlists.

Spotifys Ankündigung vom 11. August 2026 zielt auf eine andere Ebene, und das sagt das Unternehmen selbst deutlich. Ab Mitte September erscheint ein „AI Persona“-Abzeichen auf Künstlerprofilen, im Banner, im Info-Bereich, in der Suche und in den Titelzeilen von Playlists; selbst deklarieren können Künstler seit dem 11. August. Voreingestellt gilt: „Spotify will not include AI Personas in any editorial or algorithmic recommendations.“ Der entscheidende Satz steht aber im selben Beitrag: „This badge is about the artist's public identity, not about how the music was made.“ Das Abzeichen kennzeichnet also die Kunstfigur, nicht das Stück. Für den Fall, den die c’t getestet hat – ein Mensch lädt unter eigenem Namen maschinell erzeugte Musik hoch –, greift es nicht.

Auf der Erzeuger-Seite bewegt sich ebenfalls etwas. Suno kündigte am 6. August 2026 an: „In the coming weeks, we will also be adopting new audio watermarking and fingerprinting technology so we can partner more closely with distribution platforms on combatting fraud and misuse.“ Dazu soll eine neue Download-Regel kommen, „designed to limit the ability to mass distribute songs on streaming platforms“. Konkrete Obergrenzen und ein Starttermin stehen in der Ankündigung nicht; in der Tier-C-Rezeption kursieren Zahlen von 20 beziehungsweise 60 Titeln im Monat ab dem 3. September, die wir mangels Fundstelle nicht übernehmen.

Warum das mit dem Wasserzeichen allein nicht gelöst ist, erklärt ein Fachgespräch derselben Redaktion vom selben Tag: Robuste Audio-Wasserzeichen müssten im hörbaren Spektrum liegen, unhörbare ließen sich „mit relativ einfachen Mitteln“ wieder übertünchen – und wer bei Suno die einzelnen Spuren herunterlädt und neu abmischt, zerstört sie ohnehin. Das ist dasselbe Muster, das wir bei Bild-Wasserzeichen bereits belegt haben, als sich Googles SynthID durch simples Abfotografieren aushebeln ließ.

⚠️ Was wir nicht behaupten: Wir haben den Upload-Test nicht reproduziert und keine der Plattformen selbst geprüft. Der Versuch ist ein Einzeldurchgang einer Redaktion mit drei Titeln, ohne Wiederholung und ohne Angabe, wie lange nach dem Upload jeweils nachgesehen wurde – über Erkennungsraten sagt er nichts aus, nur darüber, dass in diesem Fall drei von fünf Diensten nichts anzeigten. Belastbar unabhängig belegt sind die Zahlen von Deezer, die Ankündigung von Spotify und die von Suno. Die im Video genannten Reichweiten einzelner KI-Künstler haben wir nicht überprüft und geben sie nicht wieder. Zur behaupteten Frist, bis zu der Generator-Anbieter Detektoren bereitstellen müssen, liegt uns keine geprüfte Primärquelle vor; wir nennen daher kein Datum.