Der Entwurf betrifft unter anderem BAMF, Auslandsvertretungen, Bundes- und Landespolizei, Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen. Vorgesehen sind außerdem ein automatisiertes Verfahrensmonitoring und ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten im Aufenthaltsgesetz.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hält den Ansatz für europarechts- und verfassungswidrig und bezweifelt, dass der Verweis auf § 22 Abs. 2 BDSG besondere Datenkategorien ausreichend schützt. AlgorithmWatch kritisiert den Einsatz unausgereifter Systeme; belegt sind weder konkrete Modelle noch deren Fehlerquoten.