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KIMVG-Entwurf erlaubt Training mit Asyl- und Aufenthaltsdaten

Der KIMVG-Entwurf des Bundesinnenministeriums soll Behörden erlauben, personenbezogene Daten aus Migrations-, Visa- und Asylverfahren zum Entwickeln, Trainieren, Validieren und Testen automatisierter Anwendungen zu verarbeiten. Das Kabinett verständigte sich laut AlgorithmWatch am 29. Juli 2026 auf den Entwurf; ein geltendes Gesetz ist er noch nicht.

Der Entwurf betrifft unter anderem BAMF, Auslandsvertretungen, Bundes- und Landespolizei, Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen. Vorgesehen sind außerdem ein automatisiertes Verfahrensmonitoring und ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten im Aufenthaltsgesetz.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hält den Ansatz für europarechts- und verfassungswidrig und bezweifelt, dass der Verweis auf § 22 Abs. 2 BDSG besondere Datenkategorien ausreichend schützt. AlgorithmWatch kritisiert den Einsatz unausgereifter Systeme; belegt sind weder konkrete Modelle noch deren Fehlerquoten.