Auf Suchanfragen zum Namen des Mediziners beschrieb der KI-Modus eine Freistellung im Februar 2024, fristlose Kündigungen, einen Übergriff auf seine Sekretärin und eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe. Der Antragsteller machte per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft, dass diese Angaben einen anderen früheren Universitätsprofessor betreffen; das Strafverfahren gegen diesen war der Kammer zudem selbst bekannt. Untersagt sind drei beanstandete Textfassungen.
Die 8. Zivilkammer stützt den Unterlassungsanspruch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und stuft Google als Störerin ein: Wer die KI-generierte Suche bereitstelle, sei für die erzeugten Antworten verantwortlich. Dazu zitiert sie das Münchner Gericht, wonach die KI keine fremden Suchergebnisse anzeige, sondern eigene neue Äußerungen treffe, die Google prüfen könne. Hätte Google seine KI mit den Einwänden des Betroffenen konfrontiert, wäre sie laut Beschluss zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aussagen falsch sind.
Der Mediziner hatte Google am 28. August 2026 per E-Mail unter Schilderung des Sachverhalts zur Löschung aufgefordert, eine Abmahnung vom 15. September blieb ebenfalls ohne Erfolg. Wegen der Dringlichkeit entschied die Kammer ohne mündliche Verhandlung. Bei jedem Verstoß droht Google Ireland ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Ein Hauptsacheverfahren steht aus.