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Sanders und Casar kündigen Verbot superintelligenter KI an

Bernie Sanders und Greg Casar haben am 3. September 2026 den „Ban Artificial Superintelligence Act“ angekündigt. Der geplante Entwurf soll superintelligente KI in den USA verbieten und die Entwicklung fortgeschrittener KI pausieren, bis eine neue Bundesbehörde Regeln und Modellprüfungen festlegt. Eingebracht wurde er am 23. September 2026 als S. 5493.

Die Mitteilung von Sanders und Casar sieht ein dauerhaftes Verbot der Entwicklung und des Betriebs künstlicher Superintelligenz in den USA vor. Erfasst wären Systeme, deren Fähigkeiten menschliche kognitive Leistungen über viele Aufgabenbereiche hinweg erreichen oder übersteigen. Ebenfalls erfasst wären Systeme, die eine Entmachtung der Menschheit planen und ausführen könnten, einschließlich eines Sturzes der US-Regierung.

Zusätzlich soll die Entwicklung fortgeschrittener KI vorübergehend pausieren. Enden würde diese Pause erst, wenn eine neue Bundesbehörde auf Kabinettsebene arbeitsfähig ist und klare Regeln sowie ein Prüfverfahren für Modelle festgelegt hat. Ein beratendes „Artificial Intelligence Advisory Board“ soll die Behörde begleiten. Außenpolitisch sollen die USA auf internationale Abkommen gegen die weltweite Entwicklung von Superintelligenz hinwirken.

Für Personen nennt der angekündigte Entwurf bis zu 20 Jahre Haft. Die Mitteilung vergleicht diesen Strafrahmen mit den bestehenden Strafen für den unerlaubten Bau von Kernwaffen. Unternehmen droht nach derselben Darstellung die „corporate death penalty“, also ihre Auflösung. Sanders begründet den Vorstoß mit der Machtkonzentration bei großen Technologiekonzernen; Casar verweist auf die aus seiner Sicht schwache Regulierung hochmoderner KI.

Gary Marcus, ein langjähriger Kritiker der KI-Branche, lehnt den Vorschlag ab. Er hält ein dauerhaftes Verbot jeder Forschung an übermenschlicher KI für zu weitgehend und warnt vor manipulierbaren Messgrenzen. Eine mehrjährige Pause und eine eigene KI-Behörde befürwortet er dagegen teilweise. Bis zur formalen Einbringung bleiben Gesetzestext, Aktenzeichen und Mitunterzeichner offen.

Aktualisiert am 24. September 2026.