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SPD will Gewerbesteuer für Rechenzentren neu bemessen

Die SPD-Bundestagsfraktion beschloss am 3./4. September 2026 ein Papier zur Arbeit im KI-Zeitalter. Konkret strebt es eine geänderte Gewerbesteuer-Bemessung für Rechenzentren an. Eine angepasste Unternehmensbesteuerung soll nur geprüft werden; außerdem nennt das Papier eine breitere Sozialstaatsfinanzierung mit stärkerer Einbeziehung von Kapitaleinkünften. Der eco-Verband weist den Vorstoß zurück.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 5. September 2026

Das Fraktionspapier verbindet arbeitsmarkt- und finanzpolitische Vorschläge. Für Rechenzentren strebt die SPD eine Änderung der Bemessung der Gewerbesteuer an, damit deren Standorte fairer an den Gewinnen beteiligt werden. Das Wort „KI-Steuer“ steht im beschlossenen Papier nicht.

Eine angepasste Unternehmensbesteuerung nennt das Papier lediglich als Möglichkeit, die geprüft werden soll. Einen Steuersatz, ein erwartetes Aufkommen oder einen Zeitplan legt es dafür nicht fest.

Bei der Finanzierung des Sozialstaats fordert die Fraktion, schrittweise alle Erwerbstätigen sowie weitere Einkommens- und Wertschöpfungsquellen einzubeziehen. Genannt wird außerdem eine stärkere Einbeziehung von Kapitaleinkünften. Kleine und mittlere Vermögen sollen durch großzügige Freibeträge geschützt werden; konkrete Beträge fehlen.

Daneben verlangt das Papier nachweisbare Mitbestimmung und Folgenabschätzungen für geförderte Technologieprojekte. Über Einstellungen, Gehalt, Beförderungen und Kündigungen sollen Menschen entscheiden. Für die Nutzung geschützter Werke in kommerziellen KI-Systemen fordert die Fraktion Transparenz, die Achtung von Rechten und angemessene Vergütung; kleine und mittlere Unternehmen sollen einen staatlich finanzierten KI-Gutschein erhalten.

Der eco-Verband wies den Vorstoß am 4. September zurück und warnte vor einem Standortnachteil. Vorstandschef Oliver Süme verwies auf Verbandszahlen zu 120 Milliarden Euro KI-Umsatz und zwei von drei KI-Stellen außerhalb der IT. Diese Angaben sind interessengeleitet und geben die Position des Verbands wieder, keine unabhängige Messung.

Das Dokument ist ein Fraktionsbeschluss, kein Gesetzentwurf und kein Kabinettsbeschluss; ein Aktenzeichen im Bundestag hat es nicht. Es wurde auf der Klausur am 3./4. September verabschiedet.