Alle Depeschen

DepescheRecht & Politik

US-Richter weist Kartellklagen gegen Googles KI-Übersichten ab

Bundesrichter Amit Mehta hat am 30. September 2026 in Washington die Kartellklagen des Lernportals Chegg und des Verlagshauses Penske Media gegen Google abgewiesen. Beide warfen Google vor, seine Marktmacht in der Suche zu nutzen, um Inhalte ohne Vergütung für KI-Übersichten und Modelltraining zu erzwingen. Einen Kartellverstoß sah das Gericht darin nicht.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 2. Oktober 2026

Chegg klagte im Februar 2025, Penske Media im September 2025, gemeinsam mit Titeln wie Rolling Stone, Variety, Billboard und The Hollywood Reporter. Beide trugen vor, Google mache Suchverkehr davon abhängig, dass Anbieter ihre Inhalte kostenlos für drei Zwecke hergeben: für Auszüge auf der Ergebnisseite, für das Training der eigenen Sprachmodelle und für RAGRetrieval-Augmented Generation: dem Modell werden zur Anfrage passende Textstellen aus einer eigenen Wissensquelle beigelegt, damit es daraus antwortet statt nur aus dem Training. Reduziert Halluzinationen und hält Wissen aktuell.Mehr im Wissen →, also das Nachschlagen von Quellen beim Erzeugen einer Antwort. Ein Ausstieg sei keine echte Wahl, weil Seiten ohne Indexierung aus der Suche verschwänden.

Mehta verneinte vor allem eine Vereinbarung, auf die sich der Vorwurf eines erzwungenen Gegengeschäfts stützen müsste. Die Kläger hätten nur die Erwartung vorgetragen, für frei zugängliche Inhalte Besucher aus der Suche zu bekommen. Eine Erwartung sei aber keine Vereinbarung, sondern schlicht die Funktionsweise einer Suchmaschine. Penskes Argument, die KI-Übersichten seien ein eigenes Produkt neben der Suche, wies er ebenfalls zurück. Für den Vorwurf der Monopolsicherung fehlte den Klägern nach seiner Auffassung die Klagebefugnis, weil sie nicht selbst am Suchmarkt teilnehmen.

In der Begründung schreibt Mehta, er nehme die Schäden nicht leicht und sehe die Folgen für Journalisten, Lehrende und andere Urheber, deren Inhalte Google ohne Vergütung übernehme. Das Kartellrecht ersetze aber keinen Gesetzgeber, der wirtschaftliche Umbrüche durch Innovation regelt. Über die zusätzlich erhobenen Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach kalifornischem Recht entschied er nicht in der Sache: Nach Abweisung aller bundesrechtlichen Ansprüche lehnte er die Zuständigkeit dafür ab. Die Entscheidung ist ausdrücklich als anfechtbare Endentscheidung ergangen.