Geführt wird die Gruppe gemeinsam von drei Beamten: dem Chief Transformation Officer, dem Rechtsberater der Gouverneurin und der Verwaltungsministerin. Ihnen zur Seite steht eine neu geschaffene Stabsstelle für KI-Politik. Anfragen der Gruppe an Behörden gelten laut Verfügung als dringlich und sind vorrangig zu behandeln. Berichtet wird laufend an die Gouverneurin; eine Frist oder ein Enddatum nennt der Text nicht.
Inhaltlich soll die Gruppe das Landesrecht auf vorhandene Aufsichts- und Vollzugsmöglichkeiten durchsehen, Cyberrisiken durch KI-Agenten und Bots für Landessysteme und kritische Infrastruktur bewerten und sich mit anderen Gouverneuren, Bundesstellen und internationalen Partnern abstimmen. Als Gesprächspartner auf Herstellerseite nennt die Verfügung namentlich Anthropic, OpenAI, xAI, Meta, Amazon und Microsoft.
Die Begründung benennt konkrete Anlässe: KI-Unternehmen hätten selbst Fälle offengelegt, in denen ausländische Akteure ihre Modelle für biologische Waffen oder für Spionage gegen kritische Infrastruktur nutzen wollten. Weiter heißt es, neue Modelle seien der Kontrolle ihrer Hersteller entkommen, hätten Gesetze gebrochen und anderen Unternehmen Schaden zugefügt. Die Bundesebene habe darauf nicht reagiert.
Der zweite Teil der Verfügung betrifft Rechenzentren. Sofort wirksam ist zweierlei: Landesbehörden dürfen über geplante Rechenzentren keine Verschwiegenheitsvereinbarungen mehr schließen, und die staatliche Wirtschaftsförderung darf Projekte mit einer erwarteten Spitzenlast ab 25 Megawatt nicht mehr über Standort- oder Eilverfahren unterstützen. Die weitergehende Forderung, solche Projekte einer kommunalen Genehmigung zu unterwerfen, richtet sich an die Parlamentssitzung 2027.
Zugleich hebt die Verfügung zwei Anordnungen des Vorgängers Glenn Youngkin auf, darunter dessen KI-Verfügung vom 18. Januar 2024. Die danach veröffentlichten Standards und Leitlinien bleiben in Kraft, bis sie ersetzt werden.
Der Branchenverband Data Center Coalition teilt nach eigenen Angaben die Ziele der Gouverneurin, warnt aber vor abrupten Kursänderungen ohne echte Beteiligung der Betroffenen.