Der schärfste Befund steht im Prüfbericht vom 10. September 2026, nicht in der Mitteilung der Konferenz. Fragt der Träger Meta AI nach seiner Umgebung oder nach Personen im Blickfeld, leuchtet die nach außen gerichtete LED bei der ersten Gerätegeneration nur schwach – bei der zweiten gar nicht. Betroffene können in vielen Situationen also nicht erkennen, dass sie gerade aufgenommen werden.
Die LED lässt sich zudem mit dunkler Folie abkleben, und der werkseitige Schutzmechanismus, der die Aufnahme dann verhindern soll, ist nach Darstellung des Berichts leicht zu umgehen. Geprüft wurde eine zerlegte Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten Generation samt mitgeschnittenem App-Verkehr. Das Transparenzgebot der Datenschutz-Grundverordnung sei damit häufig nicht eingehalten; als Abhilfe nennt der Bericht Piktogramme oder mündliche Ansprache.
In der App fanden die Prüfer Tabellen mit Namen wie „face“ und „face_group“ – alle leer. Eine Gesichtserkennung findet daher bislang nicht statt, die Strukturen für eine spätere Funktion sind aber angelegt. Für ein KI-Training mit den Daten Dritter fehlt nach Einschätzung der Konferenz in der Regel eine Rechtsgrundlage; eine KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wäre unzulässig.
Schaltet der Träger das KI-Training ein, werden er und Meta nach dem Bericht zu gemeinsam Verantwortlichen für die Trainingsdaten. Die Haushaltsausnahme der Verordnung greift nur für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten; darüber hinaus gelten die vollen Pflichten – auch für Privatpersonen.
Die Konferenz hält die Nutzung für ein gesellschaftspolitisches Thema, mit dem sich der deutsche oder europäische Gesetzgeber befassen sollte, und nennt einen Interessenausgleich im öffentlichen Raum notwendig. Einen Beschluss zu Smart Glasses fasste sie nicht; die auf der Sitzung verabschiedete Orientierungshilfe betraf Videoüberwachung in Fitnessstudios. An die Hersteller richtet sie den Hinweis, Geräte so zu gestalten, dass Nutzende die Vorgaben tatsächlich einhalten können.