Der Ankündigungsbeitrag nennt drei Neuerungen für die Gemini-App: Genre und Stil lassen sich auswählen oder frei beschreiben, Gesang und Instrumental sind wählbar, und Vorlagen sollen den Einstieg abkürzen – vom Hintergrundstück bis zum Geburtstagslied. Lyria 3.5 sei „available to all users globally“ im Web und in der mobilen App, dazu in Google Flow Music, Google AI Studio und Google Vids.
Was „längere Stücke“ heißt, steht auf der Modellseite von Google DeepMind: zusammenhängende Titel bis drei Minuten, wahlweise als 60-Sekunden-Clip oder in halber Länge. Als weitere Eingabe führt die Seite Bilder – ein hochgeladenes Bild lässt sich in ein Stück übersetzen. Die dort gezeigten Beispiel-Prompts geben Genre, Tempo in Schlägen je Minute und Tonart vor.
Zu den Trainingsdaten sagen beide Seiten nichts. Der Sicherheitsabschnitt der Modellseite spricht von umfangreicher Filterung und Datenkennzeichnung, um schädliche Inhalte und Liedtexte unwahrscheinlicher zu machen, und von Rückmeldungen aus der Zusammenarbeit mit Künstlern. Das Wort Lizenz fällt dort nicht. Als technische Kennzeichnung nennt Google SynthID: Alle Stücke seien unhörbar mit dem Wasserzeichen versehen.
Offen bleibt damit genau das, worum die Verfahren gegen Musikgeneratoren geführt werden – woher das gelernte Material stammt und ob es lizenziert war. Die Sicherheitszusagen betreffen erzeugte Inhalte und Liedtexte, nicht die Rechte an den Aufnahmen im Training.