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Abonnenten verklagen vier KI-Labore wegen abgestimmter Verlangsamung

Vier zahlende Abonnenten haben am 18. September 2026 vor dem Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien Sammelklage gegen Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google eingereicht. Dass die vier Unternehmen sich öffentlich darauf verständigt hätten, das Tempo der KI-Entwicklung zu drosseln, sei eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung nach Paragraf 1 des Sherman Act. Sie verlangen dreifachen Schadenersatz und ein Verbot weiterer Absprachen.

Die Klageschrift führt das Verfahren als Buist gegen Anthropic, PBC unter dem Aktenzeichen 3:26-cv-10693 vor der Abteilung San Francisco des Bundesbezirksgerichts für Nordkalifornien. Kläger sind Charles Buist, Cheyenne Hunt, Christine Bullock und Nick Spetsas, die bezahlte Abonnements von ChatGPT, Claude, Grok oder Gemini nutzen; federführend ist die Kanzlei Trial Lawyers for Justice. Verlangt wird ein Geschworenenverfahren.

Als Beleg für die Absprache führt die Klage öffentliche Äußerungen an: Amodeis Essay vom 12. September 2026 mit der Forderung, das Tempo der Fähigkeitssteigerung zu drosseln, dazu die Zustimmung von Elon Musk, Sam Altman und Demis Hassabis am selben Tag. Hinzu kommen Altmans Satz zwei Tage später, der Fortschritt solle langsamer ausfallen als sonst möglich, und die Bestätigung wochenlanger Zusammenarbeit durch OpenAIs Cheflobbyisten Chris Lehane am 15. September.

Rechtlich stuft die Klage die Verständigung als nackte horizontale Beschränkung von Ausbringung und Produktqualität ein, die ohne nähere Prüfung verboten sei; hilfsweise beruft sie sich auf die verkürzte Prüfung und die Abwägungsregel. Gefordert werden dreifacher Schadenersatz nach Paragraf 4 des Clayton Act und ein Verbot, das Absprachen über Entwicklungstempo, Rechenbudgets für Trainingsläufe, verzögerte Veröffentlichungen und gemeinsame Fähigkeitsschwellen untersagt – ausdrücklich nicht dagegen einseitige Sicherheitsmaßnahmen einzelner Firmen.

Die vorgeschlagene Klassengruppe umfasst alle Käufer eines bezahlten Privatabonnements mit Vollzugang zu ChatGPT, Claude, Grok oder Gemini in den USA ab dem 12. September 2026, dazu je eine Untergruppe pro Anbieter. Den gemeinsamen Anteil der vier Firmen am US-Abomarkt veranschlagen die Kläger auf mindestens 80 Prozent, ausdrücklich als eigene Annahme. Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AP reagierte am Samstag keines der Unternehmen.