Klägerinnen sind The Seattle Times Company und Newsday LLC, vertreten von der Kanzlei Klaris Law. Beklagt sind neun OpenAI-Gesellschaften und die Microsoft Corporation. Die 38-seitige Schrift (Aktenzeichen 1:26-cv-07644) führt vier Klagegründe und stützt sich auf das Urheberrecht, den Digital Millennium Copyright Act und den Lanham Act samt Landesrecht aus Washington und New York. Die Zeitungen verlangen ein Geschworenenverfahren.
Inhaltlich werfen sie den Unternehmen vor, ihre Websites planmäßig mit Bots ausgelesen, Bezahlschranken umgangen und die Artikel in Datensätze wie WebText, WebText2, Common Crawl und Microsofts Bing-Index eingespeist zu haben. Außerdem sollen Urheberrechtsangaben, Artikeltitel und Autorennamen entfernt worden sein. Beide Häuser berufen sich auf eingetragene Marken und registrierte Werke; zusammen zählen sie 30 Pulitzer-Preise.
Neu gegenüber den bisherigen Verlagsklagen ist der markenrechtliche Teil. Erfinden die Produkte Inhalte und schreiben sie diese den Zeitungen zu, verbinde das deren Marken mit Falschinformation und beschädige den Ruf für Genauigkeit, für den sie stünden. Die Schrift stützt das auf Verwässerung durch Rufschädigung nach 15 U.S.C. 1125(c)(2)(C) und auf Landesrecht und fordert dafür dreifachen Schadenersatz und Anwaltskosten.
Nachgewiesen ist davon in der Schrift wenig. Die tragenden Tatsachenbehauptungen – das Auslesen, die Umgehung der Bezahlschranken, das Entfernen der Urheberangaben, die wortgetreue Wiedergabe – stehen 28-mal unter dem Vorbehalt „upon information and belief“, also als Vermutung ohne vorgelegten Beleg. Entschieden hat darüber kein Gericht. Microsoft zeigte sich laut TechCrunch überrascht und gesprächsbereit; OpenAI verwies gegenüber Reuters darauf, dass seine Modelle mit öffentlich verfügbaren Daten trainiert würden und dies unter Fair Use falle.