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Microsoft verteidigt Copilot gegen Vorwürfe von Textkopien

Microsoft argumentiert in einem Schriftsatz vom 4. September 2026 gegen die Urheberrechtsklagen mehrerer Verlage. In einer ausgewählten Stichprobe hätten 0,73 % der Copilot-Gespräche mindestens 16 Wörter aus Webquellen übernommen. Die Zahl stammt aus Microsofts Auswertung von Gutachterangaben; sie beschreibt weder alle Copilot-Chats noch ein Gerichtsurteil.

Aussagen gegen die Quellen geprüft · 5. September 2026

Microsoft reichte am 4. September 2026 im Verfahren 1:25-md-3143-SHS-OTW einen Antrag auf ein summarisches Urteil ein. Die 46-seitige öffentliche Fassung ist geschwärzt und betrifft die konsolidierten Klagen der New York Times, der Daily News und des Center for Investigative Reporting. Im Times-Einzelverfahren ist der Schriftsatz als Eintrag 1474 geführt.

Im Beweisverfahren lag eine vereinbarte Stichprobe von 8,2 Millionen Chatprotokollen vor, jeweils mit Nutzerfrage, herangezogenem Webinhalt und Copilot-Antwort. Tom Goldstein, Gutachter der Times und der Daily News, fand nach Microsofts Darstellung 59.545 Gespräche mit mindestens 16 übereinstimmenden Wörtern zwischen Webseite und Antwort. Microsofts Gutachter John D. Lafferty teilt diese Zahl durch 8,2 Millionen und kommt auf 0,73 %.

Microsoft kritisiert zugleich die 16-Wort-Schwelle als zu niedrig und verweist auf kürzere Zitate, die in Nachrichtenartikeln selbst vorkommen. Für das Center for Investigative Reporting nennt der Schriftsatz 51 Fälle, die Gutachterin Emily Wenger nach ihrer eigenen Definition als „substantial overlap“ einstufte.

Eine weitere Argumentation betrifft die Nutzung. Nach der im Schriftsatz wiedergegebenen Auswertung setzten nur 1,3 % der Endnutzer Copilot überhaupt zur Recherche aktueller Ereignisse ein. Microsoft leitet daraus ab, die Verlage belegten keinen breiten Einsatz als Ersatz für Journalismus.

Technisch beschreibt Microsoft eine feste Metaprompt-Anweisung, die substanzielle wörtliche Überschneidungen mit dem Grounding-Material unterdrücken soll. Eine absolute Null sei wegen zufälliger Tokenfolgen schwer zu erreichen. Die Zwischenkopien würden Nutzern nicht angezeigt; außerdem verweist Microsoft auf transformative Ausgaben und eine Opt-out-Möglichkeit.

Der Text ist ein Parteischriftsatz und kein Urteil oder neutrale Messung. Die Gegenseite reichte eigene Schriftsätze und Gutachtererklärungen ein; deren Einordnung steht hier nicht. Belegt ist, welche Zahlen Microsoft aus welcher Stichprobe und mit welcher Schwelle vorträgt. Über die methodische und rechtliche Tragfähigkeit entscheidet das Gericht.