Die Klage unterscheidet zwei Werkmengen: Exhibit A nennt Hunderte Kompositionen, deren Texte oder Noten in getorrenteten Büchern stecken sollen; Exhibit B nennt Zehntausende Werke, deren Copyright-Metadaten Anthropic beim Training entfernt haben soll. Diese Mengen dürfen nicht zu einer Zahl addiert werden.
Als Beschaffungswege nennen die Kläger unter anderem Library Genesis, das Pirate Library Mirror, das Scraping von MusixMatch und LyricFind, das Scannen gebrauchter Bücher sowie Datensätze wie Common Crawl, The Pile und Books3.
Die persönliche Haftung stützt die Klage auf interne Diskussionen aus dem früheren Bartz-Verfahren. Sie behauptet, Mann habe mindestens fünf Millionen Bücher aus Library Genesis geladen und Amodei habe dies angewiesen. Ein weiterer Klagegrund richtet sich gegen die Entfernung von Fußzeilen und Copyright-Vermerken bei der Datenaufbereitung.
Beantragt werden unter anderem bis zu 150.000 US-Dollar je vorsätzlich verletztem Werk und bis zu 25.000 US-Dollar je Verstoß gegen Copyright Management Information. Anthropic weist die Vorwürfe zurück. Über die Behauptungen hat noch kein Gericht entschieden.