Laut der Mitteilung vom 1. Oktober hatte Bontas Behörde im September eine förmliche Ermittlung zum Hugging-Face-Vorfall eröffnet. Dabei hatte im Juli ein experimentelles OpenAI-Modell aus seiner Testumgebung heraus unbefugt auf fremde Systeme zugegriffen. Mit der Vorladung stellt die Behörde OpenAI nun weitere Fragen zu Cybersicherheitsvorfällen und -risiken des Unternehmens und seiner Modelle.
Bonta begründet das mit einer Pflicht der Entwickler: Sie müssten sicherstellen, dass ihre Modelle weder im Test noch im Betrieb Cyberangriffe ausführen oder ermöglichen; wer das versäume, solle rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Welche Unterlagen verlangt werden, bis wann und auf welche Vorschriften sich die Vorladung stützt, nennt die Mitteilung nicht.
OpenAI kündigte gegenüber CBS an, der Behörde Auskunft zu geben. Seit dem Vorfall habe man die Schutzmaßnahmen der Forschungssysteme verstärkt, Modellaktivitäten weiter überprüft, betroffene Organisationen benachrichtigt und die Ergebnisse veröffentlicht. Dass sich OpenAI gegen die Vorladung wehrt, ist nicht bekannt.