Der VDS will prüfen lassen, ob Netflix seine Marktmacht nutzt, um Vertragspartnern die sogenannten Assignment of Rights Agreements aufzuerlegen. Nach Angaben des Verbands umfassen sie die Nutzung, Bearbeitung und synthetische Nachbildung von Stimmen sowie die Einwilligung zum KI-Training. Der Verband nennt rund 700 vertretene Sprecher:innen als eigene Angabe.
Zusätzlich unterstützt der VDS Beschwerden bei Datenschutzbehörden. Sein Rechtsgutachten vom Februar beanstandete unter anderem die Einwilligung zum Training, eine lange Rechteübertragung ohne zusätzliche Vergütung und mehrere Vertragsklauseln. Ob Sprachaufnahmen im konkreten Fall biometrische Daten im Sinne der DSGVO sind, ist eine rechtliche Streitfrage, keine feststehende Entscheidung.
Die Kartellbeschwerde ist ein Antrag auf Prüfung, kein Verfahrensergebnis. Die geprüften Quellen nennen weder eine Eröffnung durch das Bundeskartellamt noch eine Stellungnahme von Netflix. Der Bundesverband Schauspiel verhandelte laut heise eine eigene KI-Regelung; die Branche vertritt daher nicht dieselbe Position.